BMF, Schreiben vom 2.10.2023, III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007 (DOK 2023/0922192)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben im Rahmen der Verbändeanhörung zum Wachstumschancengesetz eine Stellungnahme zur geplanten Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei inländischen B2B-Umsätzen abgegeben oder sind aus meiner Sicht von diesem Thema betroffen. Im Rahmen der abgegebenen Verbändestellungnahmen insgesamt wurde häufig auch gefragt, ob ein hybrides Format die geplanten gesetzlichen Anforderungen erfüllen würde.
Um der Praxis möglichst frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit zu geben, haben das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die obersten Finanzbehörden der Länder diese Frage erörtert. Sie sind zu dem Ergebnis gekommen, dass aus Sicht der Finanzverwaltung insbesondere sowohl eine Rechnung nach dem XStandard als auch nach dem ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 grundsätzlich eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format darstellt, die der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 (ABl. L 133 vom 6. 5. 2014, S. 1) entspricht. Sofern der Gesetzgeber die im Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes enthaltene Formulierung insoweit unverändert beschließen sollte, würden daher auch Rechnungen in diesen beiden Formaten nach dem 31. Dezember 2024 die neuen umsatzsteuerlichen Anforderungen für eine elektronische Rechnung erfüllen.
Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass daneben auch weitere Rechnungsformate die genannten Anforderungen erfüllen können. Die Erörterungen beschränkten sich lediglich aufgrund der Tatsache, dass die elektronische Rechnung zunächst nur für inländische Umsätze obligatorisch sein wird, auf die gebrä...