Die Regelaltersgrenze wird für alle nach 1963 geborenen Versicherten mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 gilt eine Übergangsregelung. Beginnend mit dem Jahrgang 1947 wird die Regelaltersgrenze stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre angehoben. Die Stufen der Anhebung betragen zunächst einen Monat pro Jahrgang und ab Jahrgang 1959 2 Monate pro Jahrgang. Tabellarisch sieht diese Anhebung wie folgt aus:

 
Jahrgang Anhebung um … Monate auf Alter Jahr Monat
1947 1 65 1
1948 2 65 2
1949 3 65 3
1950 4 65 4
1951 5 65 5
1952 6 65 6
1953 7 65 7
1954 8 65 8
1955 9 65 9
1956 10 65 10
1957 11 65 11
1958 12 66 0
1959 14 66 2
1960 16 66 4
1961 18 66 6
1962 20 66 8
1963 22 66 10

Für vor 1947 geborene Versicherte gilt die Altersgrenze von 65 Jahren. Bis zum 31.12.1954 geborene Versicherte, die bereits vor dem 1.1.2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben, erreichen ebenfalls mit 65 Jahren die Regelaltersgrenze (Vertrauensschutz).

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