Krankenkassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.[1] Sie gehören zur mittelbaren Staatsverwaltung und handeln durch den Verwaltungsrat (Selbstverwaltungsorgan) und den hauptamtlichen Vorstand, die ihre gesetzlichen Vertreter sind. Dabei stehen sie unter der Aufsicht des Bundesamts für Soziale Sicherung oder einer nach Landesrecht bestimmten Behörde.[2]
Organe der Krankenkassen
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Krankenversicherung gehören Verbundsystemen mehrerer Sozialversicherungsträger an. Deren Organe sind Vertreterversammlung und Vorstand (Selbstverwaltungsorgane) sowie die Geschäftsführung (hauptamtliches Organ).
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