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zfs 11/2024, Reha-Management im Haftpflichtfall - ein Ge ... / VI.5. Fallbeispiel

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Nicht nur die Kostenträger und Reha-Dienstleister sehen Vorteile in einem geregelten Reha-Management. Auch anwaltliche Vertreter haben die Vorteile für ihre Mandanten erkannt.

Wir berichten über einen Kinderunfall, bei dem durch eine intensive und enge Zusammenarbeit mit einem Reha-Dienst das verunfallte Kind in allen Rehabilitationsbereichen (medizinische, soziale und berufliche Rehabilitation) erfolgreich begleitet werden konnte.

Im Jahr 2004 wurde die damals sechsjährige Lena B. (Name geändert) Opfer eines schweren Verkehrsunfalls. Lenas Eltern fuhren mit ihr und ihrer zum Unfallzeitpunkt drei Jahre alten Schwester auf der Landstraße zwischen Parchim und Plau am See (Orte geändert). Beide Kinder saßen ordnungsgemäß angeschnallt auf der Rückbank des Pkw in einem Kindersitz. Der Pkw der Familie musste seine Fahrt verkehrsbedingt verlangsamen, als ein Lkw ungebremst auf das Auto der Familie auffuhr.

Während die übrige Familie lediglich leichte bis mittelschwere Verletzungen erlitt, wurde Lena mit schwersten Verletzungen in das nächstgelegene Krankenhaus gebracht. Nach der ersten medizinischen Untersuchung ergab sich schnell, dass Lena in Zukunft mit starken Einschränkungen leben muss und eine vollständige Genesung von den unfallbedingten Beeinträchtigungen nicht möglich sein wird.

Lena erlitt durch den Autounfall eine Clavicula Fraktur, eine Rippenserienfraktur der 7. bis 10. Rippe mit Punktion des Pleuraspaltes und daraus entstehendem Spannungspneumothorax sowie einer zweiseitigen Milzruptur. Darüber hinaus zog sie sich eine nicht reversible Läsion der gesamten afferenten und efferenten Fasern des Rückenmarks zu, welche in ein Querschnittssyndrom ab LWK 4/5 resultierte.

Im Rahmen der Bearbeitung und Regulierung des Schadensfalles leistete der Reha-Dienst wertvolle Arbeit un...

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