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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft / 5.4.3.10 Anlagen der Nummer 3.10: Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metall- oder Kunstoffoberflächen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren sowie von Metalloberflächen durch Beizen oder Brennen unter Verwendung von Fluss- oder Salpetersäure

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BAULICHE UND BETRIEBLICHE ANFORDERUNGEN

Abgase sind an der Entstehungsstelle zu erfassen, sofern in den Anlagen Cyanide, Cadmium, Chrom(VI)verbindungen, Nickelelektrolyte unter Lufteinblasung, Ammoniak, Ammoniakverbindungen, alkalische Reinigungslösungen bei Temperaturen über 60 °C oder unlösliche Anoden verwendet werden oder Ammoniak als Abbauprodukt gebildet wird.

Abgase beim Beizen mit Flusssäure, beim Beizen und Strippen mit Salzsäure ab einer Konzentration von mehr als 15 Prozent, beim Beizen und Strippen mit Schwefelsäure bei Temperaturen über 60 °C, bei stauberzeugenden Tätigkeiten, wie Polieren und Schleifen, und bei Verwendung von Salpetersäure sind bei folgenden Prozessen an der Entstehungsstelle zu erfassen: bei chemischem Glänzen von Aluminium, bei Glanzbrennen, bei chemischem Glänzen von Kupferlegierungen, bei Salpetersäurebeizen sowie bei in-situ-Reinigung mit Salpetersäure und chemischem Strippen mit Salpetersäure.

Der Wärmeverlust beheizter Wirkbäder soll, zum Beispiel durch doppelwandige Behälter oder eine Wärmeisolierung, reduziert werden. Weiterhin sollen sie, soweit wie technisch möglich, über Isolierabdeckungen der Oberflächen durch Schwimmkörper, wie zum Beispiel Kugeln oder Sechseckkörper, verfügen. Das Einblasen von Luft in beheizte Prozesslösungen ist soweit wie möglich zu vermeiden.

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