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Elterliche Sorge / 5.3.3 Vereinbarungen zur heterologen Insemination

Dr. Klaus-Peter Horndasch
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Die Vereinbarung einer heterologen Insemination führt bei nicht miteinander verheirateten Partnern nicht zu gemeinsamer elterlicher Sorge. Dort entstehen – aufgrund vertraglicher Vereinbarung – Unterhaltsansprüche und sonstige, übernommene Verantwortlichkeiten.

Eine solche Vereinbarung wird wie folgt zu formulieren sein.

 

Muster (Vereinbarung heterologer Insemination unverheirateter Partner)

Verhandelt am …

Zu …

Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts …

…

erscheinen

  1. Herr … A, geb. am …, wohnhaft …
  2. Herr … B, geb. am …, wohnhaft ebenda

ausgewiesen durch ….

Die Frage des beurkundenden Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG wurde von den Erschienenen verneint. Der beurkundende Notar erläuterte die vorgenannte Vorschrift.

Die Erschienenen baten den Notar um die Beurkundung einer

Vereinbarung über eine heterologe Insemination

und erklärten vorab:

 
§ 1 Ausgangslage

Wir sind Beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige und leben seit …(vor 5 Jahren)… in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Aus unserer Verbindung sind Kinder nicht hervorgegangen, da ich, der Ersch. zu 1, zeugungsunfähig bin, wie fachärztlich festgestellt wurde.

Wir planen die Durchführung einer heterologen Insemination.

Im Hinblick auf diese Ausgangssituation vereinbaren die Beteiligten was folgt.

 
§ 2 Einwilligung zur Insemination

1. Ich, der Ersch. zu 1, willige in eine heterologe Insemination, also einer künstlichen Befruchtung der Ersch. zu 2 mit Hilfe von Fremdsperma, ein und werde nach meinen Möglichkeiten daran mitwirken, dass es durch die künstliche Befruchtung zu einer Schwangerschaft der Ersch. zu 2 kommt.

2. Den Erschienen ist bekannt, dass die Einwilligung des Ersch. zu 1 bis zur Durchführung der zur Schwangerschaft führenden künstlichen Befruchtung ...

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