Die Vereinbarung einer heterologen Insemination führt bei nicht miteinander verheirateten Partnern nicht zu gemeinsamer elterlicher Sorge. Dort entstehen – aufgrund vertraglicher Vereinbarung – Unterhaltsansprüche und sonstige, übernommene Verantwortlichkeiten.

Eine solche Vereinbarung wird wie folgt zu formulieren sein.

 

Muster (Vereinbarung heterologer Insemination unverheirateter Partner)

Verhandelt am …

Zu …

Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts …

erscheinen

  1. Herr … A, geb. am …, wohnhaft …
  2. Herr … B, geb. am …, wohnhaft ebenda

ausgewiesen durch ….

Die Frage des beurkundenden Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG wurde von den Erschienenen verneint. Der beurkundende Notar erläuterte die vorgenannte Vorschrift.

Die Erschienenen baten den Notar um die Beurkundung einer

Vereinbarung über eine heterologe Insemination

und erklärten vorab:

 
§ 1 Ausgangslage

Wir sind Beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige und leben seit …(vor 5 Jahren)… in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Aus unserer Verbindung sind Kinder nicht hervorgegangen, da ich, der Ersch. zu 1, zeugungsunfähig bin, wie fachärztlich festgestellt wurde.

Wir planen die Durchführung einer heterologen Insemination.

Im Hinblick auf diese Ausgangssituation vereinbaren die Beteiligten was folgt.

 
§ 2 Einwilligung zur Insemination

1. Ich, der Ersch. zu 1, willige in eine heterologe Insemination, also einer künstlichen Befruchtung der Ersch. zu 2 mit Hilfe von Fremdsperma, ein und werde nach meinen Möglichkeiten daran mitwirken, dass es durch die künstliche Befruchtung zu einer Schwangerschaft der Ersch. zu 2 kommt.

2. Den Erschienen ist bekannt, dass die Einwilligung des Ersch. zu 1 bis zur Durchführung der zur Schwangerschaft führenden künstlichen Befruchtung frei widerruflich ist. Im Anschluss ist eine einseitige Loslösung von den damit übernommenen Verpflichtungen nicht mehr möglich.

 
§ 3 Übernahme der Elternschaft

1. Der Ersch. zu 1 erklärt seine Bereitschaft zur Übernahme der Elternschaft ausdrücklich. Er verpflichtet sich zur Übernahme der Verantwortung gegenüber dem Kind und der Ersch. zu 2 sowohl in persönlicher als auch in unterhaltsrechtlicher Hinsicht und wird hierfür wie ein rechtlicher Vater einstehen.

 
§ 4 Kindesunterhalt

Für den Fall, dass die heterologe Insemination erfolgreich sein wird, vereinbaren wir für den Fall der Geburt des Kindes bereits vorab:

  1. Der Ersch. zu 1 verpflichtet sich, für das derzeit noch nicht geborene Kind der Ersch. zu 2 einen monatlichen, monatlich im Voraus bis zum 1. eines jeden Monats fälligen Kindesunterhalt in Höhe von … % des Mindestbedarfs der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle gemäß der jeweiligen Altersstufe des Kindes zu bezahlen. Hierauf ist die Hälfte des gesetzlichen Kindergeldes, derzeit ... ,– EUR bedarfsdeckend anzurechnen, so dass sich ein monatlicher Unterhaltsbetrag in Höhe von … EUR ergibt.
  2. Die Festsetzung des Unterhalts erfolgt auf der Grundlage eines anrechenbaren Nettoeinkommens des Ersch. zu 1 in Höhe von derzeit …
  3. Der Ersch. zu 1 verpflichtet sich, den Samenspender von Unterhaltsansprüchen freizuhalten.
 
§ 5 Vollstreckungsunterwerfung

Wegen der in § 3 der Vereinbarung eingegangenen Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt unterwerfe ich, der Ersch. zu 1, mich der

sofortigen Zwangsvollstreckung

aus dieser Urkunde in mein Vermögen.

Die Ersch. zu 2 ist berechtigt, sich jederzeit auf einseitigen Antrag auf Kosten des Ersch. zu 1. eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde erteilen zu lassen, ohne dass es hierzu des Nachweises der Fälligkeit oder sonstiger die Vollstreckung begründender Tatsachen bedarf.

 
§ 6 Hinweise, Durchführung

Der Notar hat die Erschienenen über die Bedeutung, die rechtliche Tragweite, insbesondere die Rechtsfolgen und die Auswirkungen der Vereinbarung zur heterologen Insemination, den sich daraus ergebenden rechtlichen Folgen und Verpflichtungen insbesondere aus vertraglicher, unterhaltsrechtlicher Vereinbarungabschließend noch einmal ausführlich belehrt. Beide Erschienenen sind sich der Tragweite der getroffenen Vereinbarungen bewusst und wünschen gleichwohl die Beurkundung der Vereinbarung auch unter Inkaufnahme möglicher zukünftig daraus erwachsener Nachteile.

… (ggf. weitere abschließende Hinweise/Durchführung) …

(Urkundsausgang, Unterschriften)

Anders ist die Situation bei miteinander verheirateten Wunscheltern.

Das während bestehender Ehe geborene Kind gilt als eheliches Kind, der Ehemann gilt als Vater, § 1592 Nr. 1 BGB.

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