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Brandschutz (WEG)

Alexander C. Blankenstein
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Zusammenfassung

 
Begriff

Die Benutzung von Gebäuden darf nur insoweit erfolgen, dass eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit sowie Leib und Gesundheit der Bewohner weitestgehend ausgeschlossen ist. Dies ergibt sich aus den brandschutzrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnungen. Behördliche Sicherheitsbestimmungen können und dürfen von der Eigentümergemeinschaft nicht außer Kraft gesetzt werden. Die örtlichen Brandschutzbehörden führen meist turnusmäßig Kontrollen durch (Brandschau). Die dabei festgestellten Mängel hat die Eigentümergemeinschaft, als Betreiberin und Verantwortliche der Wohnanlage, dann auf eigene Kosten unverzüglich zu beseitigen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

BGH, Urteil v. 16.12.2022, V ZR 263/21: Nach dem seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht trifft die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer nicht mehr den Verwalter, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

LG Bremen, Beschluss v. 4.3.2020, 4 S 198/19: Die Umsetzung eines Brandschutzkonzeptes zur Wiederherstellung des Brandschutzes ist eine Erhaltungsmaßnahme. Die Umsetzung eines Brandschutzkonzeptes dient dem Schutz des gesamten gemeinschaftlichen Eigentums, sodass eine einheitliche Betrachtung vorzunehmen ist.

LG Frankfurt a. M., Beschluss v. 26.9.2019, 2-09 S 42/19: Die Wohnungseigentümer sind berechtigt, auch ohne Not und ohne Mängel an den Türen, einfache Keller- gegen Brandschutztüren austauschen zu lassen.

BGH, Urteil v. 23.6.2017, V ZR 102/16: Es gehört (vorbehaltlich weiterer vereinbarter Nutzungsbeschränkungen) zu dem plangerechten Zustand einer Teileigentumseinheit, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum erfüllt sind. Dafür erforderliche Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum wie die bauordnu...

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