Beim Bürgergeld schließt die Pflege pflegebedürftiger Angehöriger den Anspruch nicht aus. Die Betreuungspflicht muss lediglich beim Angebot von Beschäftigungen und Maßnahmen berücksichtigt werden. Wurde also ein Antrag auf Arbeitslosengeld wegen fehlender Arbeitslosigkeit aufgrund der Pflege von Angehörigen abgelehnt, so kann durchaus Bürgergeld als Grundsicherungsleistung zustehen. Liegen keine anderen Einnahmen vor, ist ein Anspruch wahrscheinlich.

Je nach Pflegebedarf (Pflegegrad) ist dann eine Zumutbarkeit von Beschäftigungen nicht gegeben. Das Bürgergeld wird also gezahlt, ohne dass die Pflege aufgegeben werden müsste. Vereinfacht: Je höher der Pflegegrad, umso weniger ist eine Beschäftigung zumutbar, also ist sie nicht anzubieten. Beim Arbeitslosengeld ist es umgekehrt. Je höher der Pflegegrad, umso weniger kann ein Anspruch bestehen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge