Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

AGS 03/2021, Wann kommt eine Nachfestsetzung im Kostenfestsetzungsverfahren in Betracht?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

[Ohne Titel]

In der Eile des täglichen Geschäfts stellt sich im Anwaltsbüro gelegentlich heraus, dass in dem vor einiger Zeit gestellten Kostenfestsetzungsantrag eine oder gar mehrere Kostenpositionen vergessen worden sind. Ob in einem solchen Fall dann noch eine Nachfestsetzung in Betracht kommt, hängt einmal vom Stand des Kostenfestsetzungsverfahrens, zum zweiten aber auch von der vergessenen Kostenposition ab. Die hiermit zusammenhängenden Probleme sollen deshalb nachfolgend kurz dargestellt werden.

I. Kostenfestsetzungsbeschluss noch nicht rechtskräftig

Ist der Kostenfestsetzungsbeschluss noch nicht rechtskräftig, sollten verfahrensrechtliche Probleme nicht auftreten.

1. Kostenfestsetzungsbeschluss noch nicht erlassen

Wird das Versehen, eine Kostenposition nicht zur Festsetzung anzumelden, alsbald nach dem Einreichen des Kostenfestsetzungsantrags bemerkt, bestehen noch gute Aussichten, dass der Rechtspfleger noch keine Entscheidung über diesen Kostenfestsetzungsantrag getroffen hat. Denn der Rechtspfleger hat im Regelfall dem Erstattungspflichtigen vor der Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag rechtliches Gehör zu gewähren, was einige Zeit in Anspruch nimmt. In einem solchen Fall wird der Rechtspfleger dann den Nachfestsetzungsantrag ebenfalls dem Gegner zuleiten und über beide Festsetzungsanträge gemeinsam in einem einzigen Beschluss entscheiden.

2. Kostenfestsetzungsbeschluss bereits erlassen

Hat der Rechtspfleger den Kostenfestsetzungsbeschluss bereits zu dem Zeitpunkt erlassen, zu dem Nachfestsetzungsantrag eingeht, leiten viele Rechtspfleger ein weiteres Kostenfestsetzungsverfahren ein, hören hierzu erneut den Erstattungspflichtigen und treffen dann eine weitere Entscheidung über den Nachfestsetzungsantrag. Wird diesem stattgegeben, ergeht dann ein zweiter Kostenfestsetzungsbeschluss.

Hat der Rechtspfleger dem (ersten) Kostenfestsetzungsbeschluss nicht in vollem Umfang entsprochen, kann der Antragsteller diesen – abhängig...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.585
  • Altersrente (für langjährig Versicherte) / 2.2 Vertrauensschutz
    1.307
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    905
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    878
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    842
  • Jubiläumszuwendung
    815
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    784
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    764
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    753
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    730
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    728
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    707
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    699
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    675
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    664
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    661
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    656
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    648
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    645
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    641
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Krypto-Asset-Compliance
Krypto-Asset-Compliance
Bild: Haufe Shop

Nationale und EU-weite Regulierung von Kryptowerten: Überblick zu kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechtliche Fragen, Datenschutz, Tax- und Accounting-Compliance, Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Verstößen gegen Finanzsanktionen​.​


OLG München 11 W 1972/02
OLG München 11 W 1972/02

  Leitsatz (amtlich) Die Nachfestsetzung von Parteireisekosten kann nicht deshalb abgelehnt werden, weil bereits Rechtsanwalts-Reisekosten in Höhe fiktiver Parteireisekosten festgesetzt wurden.  Normenkette ZPO § 104  Verfahrensgang LG Augsburg ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren