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§ 15 Verfahren durch das Gericht / II. Verteidigungsanzeige und Klageabweisungsantrag

Markus Jacoby
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Rz. 26

Möglich und weithin üblich ist es, mit der Verteidigungsanzeige auch bereits den Antrag auf Klageabweisung zu verbinden.

 

Rz. 27

Muster 3: Anzeige der Verteidigungsbereitschaft mit Klageabweisungsantrag

 

Muster: Anzeige der Verteidigungsbereitschaft mit Klageabweisungsantrag

In dem Rechtsstreit

Müller ./. Meier

zeigen wir an, von der Beklagten mit deren Vertretung beauftragt worden zu sein.

Der Beklagte verteidigt sich gegen die Klage.

Wir beantragen bereits hiermit,

die Klage kostenpflichtig abzuweisen.

Einen Klageerwiderungsschriftsatz werden wir fristgerecht einreichen.

(Unterschrift)

 

Rz. 28

Vorsorglich sei angemerkt: Eine Verlängerung der Frist für die Verteidigungsanzeige gibt es nicht, da es sich insoweit um eine Notfrist handelt! Eine derartige Antragstellung sollte, wie überhaupt jede Antragstellung, immer erst nach Rücksprache mit dem Mandanten stattfinden. So könnte bspw., zumindest theoretisch, ein verfrühter Klageabweisungsantrag dem Beklagten die Möglichkeit nehmen, den klageweise geltend gemachten Anspruch unter Verwahrung gegen die Kostenlast (vgl. § 93 ZPO) anzuerkennen. Wir weisen allerdings darauf hin, dass eine Anerkennung unter Verwahrung gegen die Kostenlast in der Praxis die absolute Ausnahme darstellt, da regelmäßig außerprozessual bereits der betreffende Anspruch angemahnt wurde, so dass der Beklagte auch mit einer zivilprozessualen Klage rechnen musste und auch deren Kosten tragen muss, selbst wenn er den Anspruch dann nach Klageerhebung "sofort" anerkennt.

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