Sobald die psychischen Belastungsfaktoren identifiziert, analysiert und bewertet sind, ist der nächste Schritt die Entwicklung von passenden Maßnahmen. Hierfür gibt es einige allgemeine Anhaltspunkte , welche Verbesserungsmöglichkeiten für bestimmte Problembereiche sinnvoll sein können. Dennoch muss eine auf das Unternehmen und die Problemkonstellation abgestimmte Ableitung von Maßnahmen stattfinden. Ein Maßnahmenkatalog "von der Stange" würde auch von den zuständigen Prüfbehörden nicht akzeptiert werden, da die eingeleiteten Maßnahmen von den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet und nachvollziehbar begründet werden müssen.

Im Folgenden wird anhand der Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie beschrieben, wie verschiedene Aspekte der Arbeit günstig gestaltet werden können.[1]

[1] GDA-Arbeitsprogramm Psyche, "Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung – Empfehlungen zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis", 2022.

3.5.1 Arbeitsinhalte und Aufgaben

Um Gesundheitsgefährdungen durch Arbeitsinhalte möglichst zu vermeiden, sollte besonders auf die Gestaltung der Vollständigkeit und Variabilität der Aufgaben geachtet werden. Wichtige Faktoren sind auch der vorhandene Handlungsspielraum, die Verfügbarkeit der benötigten Informationen, die emotionale Inanspruchnahme und die Passung der vorhandenen Qualifikation der Beschäftigten zu ihren Arbeitsaufgaben. Nach den Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie gelten Arbeitsaufgaben als gut gestaltet, wenn:

  • sie mehrere Aspekte einer Aufgabe beinhalten (optimal ist es, wenn Vorbereitung, Ausführung und Kontrolle zur Aufgabe dazugehören),
  • die Beschäftigten ihre Aufgaben als einen bedeutenden Beitrag zum gesamten Arbeitsergebnis erkennen und verstehen können,
  • sie den Beschäftigten in angemessenem Maße Handlungs- und Entscheidungsspielraum ermöglichen, z. B. Tempo, Reihenfolge oder Vorgehensweise,
  • sie den Einsatz und die Entwicklung vieler Fertigkeiten und Begabungen ermöglichen, dabei aber den Voraussetzungen der Beschäftigten entsprechen,
  • sie es ermöglichen, neue Fertigkeiten zu erwerben und zu entwickeln,
  • ergonomische Standards berücksichtigt werden, besonders wenn es sich um taktgebundene Aufgaben handelt,
  • die benötigten Informationen rechtzeitig, verständlich und in geeigneter Form vorhanden sind,
  • emotional überfordernde Situationen und traumatisch Ereignisse möglichst verhindert werden,
  • Beschäftigte vor Gewalt, Aggressionen, Bedrohungen und Übergriffen geschützt werden,
  • es Möglichkeiten zur Unterstützung gibt, falls es zu emotional belastenden Situationen oder traumatischen Ereignissen gekommen ist.

3.5.2 Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufe

Bei der Gestaltung der Arbeitsorganisation sollte insbesondere auf Arbeitsintensität, Störungen und Unterbrechungen der Arbeit, die arbeitsbezogene Kommunikation und Kooperation sowie die Kompetenzen und Zuständigkeiten geachtet werden.

Laut GDA sind Arbeitsabläufe gut gestaltet, wenn:

  • die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen, die für die Erledigung der Arbeitsaufgaben benötigt werden (dazu gehören z. B. Zeit, Sachmittel, Informationen oder die nötige Qualifikation),
  • sie nachvollziehbar und bekannt sind,
  • sie ständig angepasst und verbessert werden, sodass sie den aktuellen Bedürfnissen genügen (dies soll in Rücksprache mit den Beschäftigten geschehen),
  • auch der Umgang mit unvorhergesehenen Ereignissen oder Verzögerungen eingeplant ist,
  • es genügend Möglichkeiten gibt, um sich fachlich auszutauschen, abzustimmen und zusammenzuarbeiten,
  • klar definiert ist, welche Aufgaben, Kompetenzen und Zuständigkeiten die Beschäftigten haben,
  • es den Beschäftigten möglich ist, sich konzentriert und ungestört ihren Aufgaben zuzuwenden.

3.5.3 Arbeitszeit

Um die Arbeitszeit möglichst günstig und gefährdungsfrei zu gestalten, sollten Dauer, Lage und Flexibilität berücksichtigt werden. Auch die Gewährung und Einhaltung von Erholungszeiten gehören zur Arbeitszeitgestaltung. Insbesondere eine Vorhersehbarkeit und Planbarkeit von Arbeits-, Pausen- und Erholungszeiten ist für Beschäftigte wichtig. Die Arbeitszeit muss außerdem erfasst werden.

Nach den GDA-Empfehlungen ist die Arbeitszeit gut gestaltet, wenn:

  • sie begrenzt ist,
  • die Arbeits- und Bereitschaftszeiten abgegrenzt sind von den Erholungszeiten,
  • ausreichend störungsfreie Zeiten für Pausen, Ruhe und Erholung vorhanden sind,
  • die Beschäftigten die Arbeitszeiten sowie die Pausen-, Ruhe- und Erholungszeiten vorhersehen und einplanen können,
  • die Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigt werden, z. B. für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
  • die Beschäftigten bei Dauer, Lage und Flexibilität der Arbeitszeit die Möglichkeit zur Mitsprache haben,
  • bei der Gestaltung von Schichtarbeitsplänen arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden (Schichten sollten vorwärts rollieren und es sollten nicht mehr als 3 Nachtschichten hintereinander geplant werden).

3.5.4 Soziale Beziehungen

Bei der Gestaltung der sozialen Beziehungen sollte sowohl auf die Beziehungen der Beschäftigten untereinander, als auch auf die Beziehungen von Vorgesetzten ...

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