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Kurzarbeitergeld, Verfahren, Berechnung und Weiterqualifizierung

Kai Nehring
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Kurzbeschreibung

Rund um die Kurzarbeit entsteht eine Fülle von Fragen und gerade bei der Umsetzung in der Praxis stoßen viele Betriebe auf Probleme. Wir haben hier die häufigsten Fragen von Unternehmen in Zusammenhang mit der Beantragung und Durchführung von Kurzarbeit zusammengestellt.

FAQ, Verfahren, Berechnung und Weiterqualifizierung

1. Wie ist die Voraussetzung der Mindesterfordernisse zu handhaben?
Grundsätzliche Voraussetzung für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld (Kug) sind die sog. Mindesterfordernisse. Es handelt sich dabei um eine Bagatellgrenze, bis zu deren Erreichen die Regulierung von Arbeitsausfällen als vertragliche Pflicht aus den Arbeitsverträgen durch den Arbeitgeber als zumutbar gilt. Mindestens 1/3 der Arbeitnehmer des Betriebs (oder der Betriebsabteilung) müssen einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 % haben. Bis zum 30.6.2023 gilt: Ein Betrieb kann bereits Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten im Betrieb von einem entsprechenden Arbeitsausfall betroffen sind.
2. Welche Grundvoraussetzungen gelten noch?

Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung oder zwischen Arbeitgeber und den betroffenen Beschäftigten muss eine arbeitsrechtliche Reduzierung der Arbeitszeit im Betrieb vereinbart worden sein.

Dazu gilt:

  • Der Arbeitsausfall beruht auf wirtschaftlichen Gründen oder auf einem unabwendbaren Ereignis (z. B. Hochwasser, behördliche Anordnung).
  • Der Arbeitsausfall ist unvermeidbar und der Betrieb hat alles getan, um ihn zu vermindern oder zu beheben (z. B. in bestimmten Grenzen Nutzung von Arbeitszeitguthaben).
  • Der Arbeitsausfall ist vorübergehender Natur. Das bedeutet, dass innerhalb der Bezugsdauer grundsätzlich wieder mit dem Übergang zur regulären Arbeitszeit gerechnet werden kann.
  • Der Arbeitsausfall wurde der Agentur für Arbeit angezeigt.
  • Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer setzt nach Beg...

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