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Datenschutz im BGM / 2.2 Datenschutzrechtliche Anforderungen an ein BGM

Kristin Bost, Sarah Staut
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Im vorangegangenen Kapitel wurde bereits dargestellt, dass die Erhebung und Erfassung gesundheitsbezogener Mitarbeiterdaten zu den Grundlagen eines BGM gehören. Nur mithilfe dieser Informationen kann ein Unternehmen seiner Pflicht zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz gerecht werden. Bei der Erfassung, Verarbeitung und Speicherung solcher Angaben im Rahmen eines BGM haben Unternehmen vor allem datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.

So handelt es sich laut Art. 9 Abs. 1 DSGVO sowie § 46 Nr. 14 BDSG bei Gesundheitsdaten von Mitarbeitern um besondere Kategorien personenbezogener Daten. Grundsätzlich ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten untersagt.[1] Jedoch ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten laut Art. 9 Abs. 2 DSGVO sowie § 22 Abs. 1 Nr. 1b BDSG beispielsweise zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten oder zum Zweck der Gesundheitsvorsorge zulässig.

Werden jedoch im Rahmen des BGM Gesundheitsdaten erhoben, die nicht zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit dienen, sondern sich darüber hinaus beispielsweise auf die Beurteilung von Bewegungs-/Ernährungsmaßnahmen der Mitarbeiter oder weiterer Themen beziehen, bei der eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten unabdingbar ist, so ist eine Einwilligung zur Verarbeitung dieser Daten notwendig!

Die Beachtung des Datenschutzes im Rahmen eines BGM erfordert Sensibilität und Absicherung, da es zum Teil schwierig ist, die Balance zwischen den Anforderungen der einzelnen Gesetze zu halten. So müssen einerseits die Vorgaben der Datenschutzgesetze beachtet sowie gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes eingehalten werden. Die Schwierigkeit, die sich dadurch in der Praxis ergib...

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