Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung / § 268 Risikopool

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

(1) 1Ergänzend zum Risikostrukturausgleich gemäß § 266 werden die finanziellen Belastungen für aufwendige Leistungsfälle teilweise über einen Risikopool ausgeglichen. 2Übersteigt die Summe der im Risikopool ausgleichsfähigen Leistungsausgaben eines Versicherten bei einer Krankenkasse innerhalb eines Ausgleichsjahres den Schwellenwert nach Satz 3, werden 80 Prozent des den Schwellenwert übersteigenden Betrags über den Risikopool ausgeglichen. 3Der Schwellenwert beträgt 100 000 Euro und ist in den Folgejahren anhand der jährlichen Veränderungsrate der im Risikopool ausgleichsfähigen Leistungsausgaben je Versicherten anzupassen.

 

(2) Im Risikopool sind die Leistungsausgaben ausgleichsfähig, die bei der Ermittlung der standardisierten Leistungsausgaben nach § 266 Absatz 3 zu berücksichtigen sind, abzüglich der Aufwendungen für Krankengeld nach den §§ 44 und 45.

 

(3) Bei der Ermittlung der Höhe der Zuweisungen nach § 266 Absatz 7 Satz 3 und 6 sind die Leistungsausgaben, die im Risikopool ausgeglichen werden, nicht bei der Ermittlung der standardisierten Leistungsausgaben nach § 266 Absatz 3 zu berücksichtigen.

 

(4) 1Das Bundesamt für Soziale Sicherung ermittelt für jede Krankenkasse den Ausgleichsbetrag nach Absatz 1 Satz 2 und weist die entsprechenden Mittel den Krankenkassen zu. 2§ 266 Absatz 6 Satz 3, Absatz 7 Satz 3, 6 und 7 sowie Absatz 9 gilt für den Risikopool entsprechend.

 

(5) Das Bundesministerium für Gesundheit regelt in der Rechtsverordnung nach § 266 Absatz 8 Satz 1 das Nähere über

 

1.

die jährliche Anpassung des Schwellenwertes,

 

2.

die Berechnung und die Durchführung des Risikopoolverfahrens sowie

 

3.

die Art, den Umfang und den Zeitpunkt der Bekanntmachung der für die Durchführung des Risikopoolverfahrens erforderlichen Rechenwerte.

[1] § 268 geändert durch Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG) vom 22.03.2020. Anzuwenden ab 01.04.2020.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Krankengeld (Zusammentreffen mit Rente)
    283
  • Pflegegeld (Pflegeversicherung) / 2.3 Sterbemonat
    85
  • Ruhen des Leistungsanspruchs (Krankenversicherung) / 7 Beitragsrückstände
    76
  • Sperrzeit (Tatbestände) / 2.3 Kausalität und schuldhafte Herbeiführung der Arbeitslosigkeit
    60
  • Wohngeld / 3.4.2 Abzugs-/Freibeträge
    55
  • Krankengeld (Berechnung und Zahlung) / 3.2 Rückwirkende Erhöhung des Arbeitsentgelts
    45
  • Aufhebung von Verwaltungsakten
    42
  • Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern / 4.2 Verjährung
    42
  • Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
    40
  • Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern / 1.4 Unzuständiger Leistungsträger
    34
  • Jansen, SGG § 83 Widerspruch
    33
  • Kinderzuschlag / 2.2 Berücksichtigung von Vermögen
    31
  • Anschlussrehabilitation / 4.4 Frist
    30
  • Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2 Personenkreis
    30
  • Zeitrente / 1.3 Befristung bei Arbeitsmarktrenten
    28
  • Beratungseinsatz (Pflegeversicherung) / 3.4.2 Folgen bei fehlendem Beratungseinsatz
    21
  • Krankengeld (Sonderfälle bei Berechnung) / 3 Flexible Arbeitszeitregelung
    21
  • Beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Krankenversicherter / 2 Geringfügig entlohnt Beschäftigte
    20
  • Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber / 4 Lohnkostenzuschüsse der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
    20
  • Verwaltungsvereinbarung über die generelle Beauftragung der Krankenkassen durch die Unfallversicherungsträger zur Berechnung und Auszahlung des Verletzten- und Kinderverletztengeldes nach § 189 SGB VII i. V. m. §§ 88 ff. SGB X
    20
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt SGB Office Professional
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Sozialwesen
Risikostrukturausgleich: Gutachten zur Verwendung von Leistungsausgaben aus Vorjahren
Elektronische Gesundheitskarten mit Kartenlesegerät
Bild: mauritius images / imageBROKER / Norbert Michalke

Ein neues Gutachten des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) untersucht, ob die Einbeziehung früherer Leistungsausgaben von Versicherten die Prognosegenauigkeit im Risikostrukturausgleich (RSA) verbessern kann. Die Ergebnisse zeigen Potenzial, aber auch Herausforderungen und hohen Anpassungsaufwand für Krankenkassen. 


So geht's: Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Bild: Haufe Shop

Förderprojekte spielen in der sozialen Arbeit eine entscheidende Rolle. Mit diesem Buch finden Sie sich im „Förderdschungel“ zurecht und bauen erfolgreich ein Fördermittelmanagement auf. Die Autorin bietet mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Beispielen alles für eine gelungene Projektumsetzung.


Sommer, SGB V § 268 Risikopool
Sommer, SGB V § 268 Risikopool

0 Rechtsentwicklung  Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Sie regelte den Finanzausgleich in der ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Sozialwesen Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren