Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Renten-Überleitungsgesetz / § 34 Mindestrenten und Mindestbeträge

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

(1) Altersrente und Invalidenrente werden in Höhe der Mindestrente geleistet, wenn der Anspruch auf Altersrente und Invalidenrente

 

1.

nur aufgrund von Zeiten einer freiwilligen Rentenversicherung,

 

2.

nur aufgrund der Wartezeiterfüllung durch Geburt von fünf und mehr Kindern besteht. 2Die Mindestrente beträgt 330 Deutsche Mark.

 

(2) 1Für Versicherte, die Anspruch auf eine Rente wegen Alters, eine Invalidenrente oder eine Bergmannsinvalidenrente haben, ist der Mindestbetrag

 

1.

340 Deutsche Mark

bei 15 bis unter 20 Arbeitsjahren,

 

2.

350 Deutsche Mark

bei 20 bis unter 25 Arbeitsjahren,

 

3.

370 Deutsche Mark

bei 25 bis unter 30 Arbeitsjahren,

 

4.

390 Deutsche Mark

bei 30 bis unter 35 Arbeitsjahren,

 

5.

410 Deutsche Mark

bei 35 bis unter 40 Arbeitsjahren,

 

6.

430 Deutsche Mark

bei 40 bis unter 45 Arbeitsjahren,

 

7.

470 Deutsche Mark

bei 45 und mehr Arbeitsjahren.

2Anspruch auf den Mindestbetrag von 470 Deutsche Mark haben auch Frauen, die die allgemeine Wartezeit durch Zeiten einer versicherungspflichtigen Tätigkeit erfüllt und fünf oder mehr Kinder (§ 11 Abs. 1 Satz 2) geboren oder vor Vollendung des achten Lebensjahres in den Haushalt aufgenommen haben.

 

(3) Renten wegen Todes werden mindestens in Höhe von

 

1.

330 Deutsche Mark

bei Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente,

 

2.

165 Deutsche Mark

bei Anspruch auf Halbwaisenrente,

 

3.

220 Deutsche Mark

bei Anspruch auf Vollwaisenrente

geleistet.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Personal Office Standard enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) / § 12 (VKA) Eingruppierung
    553
  • TVöD-AT / §§ 26 - 29a Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
    213
  • TVöD-AT / § 16 Stufen der Entgelttabelle (VKA)
    131
  • Entgeltordnung VKA / 7. Ausbildungs- und Prüfungspflicht
    125
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 27 - 37 Sechster Abschnitt Einfriedung
    94
  • Besoldungsgesetz Hessen / Anlage V
    52
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 50 - 57 Elfter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen
    50
  • TVöD-AT / § 18 (VKA) Leistungsentgelt
    48
  • Besoldungsgesetz Hessen / 13. Allgemeine Stellenzulage
    47
  • TVöD-AT / § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen (VKA)
    47
  • Manteltarifvertrag für den Hessischen Einzelhandel
    43
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    41
  • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 / §§ 46 - 51 Siebenter Abschnitt Nutzungsbedingte Anforderungen
    39
  • Lohn- u. Gehalts-TV, Einzelhandel, Baden-Württemberg, 26 ... / I. Gehälter
    37
  • TVöD-BT-V / § 46 Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst
    33
  • Besoldungsgesetz Rheinland-Pfalz / Besoldungsgruppe B 3
    32
  • Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und ... / Art. 5 - 13 KAPITEL II ENTGELTTRANSPARENZ
    27
  • TV-L - Entgeltordnung / 22.1 Ingenieure
    26
  • Besoldungsgesetz Rheinland-Pfalz / Besoldungsgruppe B 10
    24
  • Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt / §§ 34 - 42 Abschnitt 10 Grenzabstände für Pflanzen
    23
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Personal Office Standard
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Kompetenzen aufbauen: Erfolgreiche Lernkultur gestalten
Erfolgreiche Lernkultur gestalten
Bild: Haufe Shop

Der Aufbau von Kompetenzen gelingt nur in einer Unternehmenskultur, die aktives Lernen fördert. Das Buch enthüllt die unsichtbaren kulturellen Hindernisse und erklärt, wie ein "Culture First"-Ansatz effektive und dauerhafte Lernprozesse ermöglicht.


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren