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Mindestanforderungen an das Risikomanagement 2023 / BTR 1 Adressenausfallrisiken

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1

Das Institut hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Adressenausfallrisiken und damit verbundene Risikokonzentrationen unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit begrenzt werden können. Dabei sind die Auswirkungen von ESG-Risiken angemessen zu berücksichtigen.

Erläuterung: Risikokonzentrationen bei Adressenausfallrisiken

Hierbei handelt es sich um Adressen- und Sektorkonzentrationen, regionale Konzentrationen und sonstige Konzentrationen im Kreditgeschäft, die relativ gesehen zum Risikodeckungspotenzial zu erheblichen Verlusten führen können (z. B. Konzentrationen nach Kreditnehmern, Produkten oder Underlyings strukturierter Produkte, nach Branchen, Verteilungen von Engagements auf Größen- und Risikoklassen, Sicherheiten, ggf. Ländern und sonstige hoch korrelierte Risiken).

 

2

Ohne kreditnehmerbezogenes Limit (Kreditnehmerlimit, Kreditnehmereinheitenlimit), also einen Kreditbeschluss, darf kein Kreditgeschäft abgeschlossen werden.

 

3

Handelsgeschäfte dürfen grundsätzlich nur mit Vertragspartnern getätigt werden, für die Kontrahentenlimite eingeräumt wurden. Auf das einzelne Limit sind alle Handelsgeschäfte mit einer bestimmten Gegenpartei anzurechnen. Bei der Ermittlung der Auslastung der Kontrahentenlimite sind Wiedereindeckungsrisiken und Erfüllungsrisiken zu berücksichtigen. Die Positionsverantwortlichen sind über die für sie relevanten Limite und ihre aktuelle Ausnutzung zeitnah zu informieren.

Erläuterung: Kontrahentenlimite

Ausgenommen hiervon sind Börsengeschäfte sowie Kassageschäfte, bei denen der Gegenwert angeschafft wurde bzw. Zug um Zug anzuschaffen ist oder bei denen entsprechende Deckung besteht.

 

4

Darüber hinaus sind bei Handelsgeschäften grundsätzlich auch Emittentenlimite einzurichten. Soweit im Bereich Handel für Emittenten noch keine Lim...

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