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Gemeinsame Empfehlung zur Förderung der Selbsthilfe gemä ... / § 4 Formen und Inhalte der Förderung

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Die zweckgebundene Förderung der Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen erfolgt durch finanzielle Zuschüsse der Rehabilitationsträger in Form projektbezogener und/oder pauschaler Zuwendungen. Daneben ist eine infrastrukturelle und ideelle Förderung durch alle Vereinbarungspartner möglich.

Die finanzielle Förderung kann sich auf gezielte, zeitlich begrenzte Vorhaben und Aktionen von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen richten. Sie kann auch für die finanzielle Unterstützung der gesundheitsbezogenen Arbeit von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen zur Verwirklichung von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Form pauschaler Zuschüsse in Betracht kommen.

Für eine finanzielle Förderung der Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen kommen insbesondere in Betracht:

  • Information, Aufklärung und Beratung der betroffenen Menschen, ihrer Angehörigen oder weiterer Interessierter,
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche, die im Zusammenhang mit der originären Selbsthilfearbeit stehen,
  • Öffentlichkeitsarbeit und Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen (z. B. Broschüren, Informationsmedien, Seminare, Selbsthilfetage, Fachtagungen),
  • Zuschüsse zur Deckung sonstiger Ausgaben der Selbsthilfe (z. B. für Raumnutzung, Büromaterial, Telefon),
  • Projektförderung einschließlich anteiliger Personal- und Sachkosten.

Die Vereinbarungspartner können die Selbsthilfe infrastrukturell in Form von Dienst- und Sachleistungen unterstützen, indem sie z. B. Räume, Büroinfrastruktur, Kopien, Druck von Faltblättern, Hilfestellung bei sozialrechtlichen Fragen und sonstigen Problemstellungen, Vorträge im Rahmen von Verans...

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