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Entgelttarifvertrag für das Gaststätten- und Hotelgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen

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Informationen über diesen Tarifvertrag

Entgelt-TV, Hotel- u. Gaststättengewerbe, Nordrhein-Westfalen, 04.05.2012 (AVE Anfang: 04.09.2012; AVE Ende: 31.12.2014)

Nummer: 20010.071

Klassifizierung: Entgelt-TV

Fachbereich: Hotel- u. Gaststättengewerbe

Tarifgebiet: Nordrhein-Westfalen

Geltungsbereich: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende

Datum: 04. Mai 2012

Vorgänger: 20010.069

Nachfolger: 20010.076

AVE
AVE Anfang 04. September 2012
AVE Ende 31. Dezember 2014

Fundstelle: Bundesanzeiger vom 23. November 2012

Bemerkung

a) Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
b) Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Gaststätten- und Hotelgewerbe sowie über die teilweise Rücknahme eines Antrags auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Gaststätten- und Hotelgewerbe

Vom 5. November 2012

I.

Auf Grund des § 5 Absatz 1 des Tarifvertragsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323), geändert durch Artikel 223 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen

der Entgelttarifvertrag (ohne Protokollnotizen) für das Gaststätten- und Hotelgewerbe in Nordrhein-Westfalen vom 4. Mai 2012

– in Kraft getreten am 1. Mai 2012, erstmals kündbar mit einmonatiger Frist zum 30. April 2014 –,

abgeschl...

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  • Rahmen-TV, Dachdeckerhandwerk, Bundesrepublik, 27.11.199 ... / §§ 3 - 13 ABSCHNITT III Arbeitszeit/Zeitzuschläge
    0
  • Sommer, SGB V § 170 Deckungskapital für Altersversorgung ... / 2.1.2 Deckungskapital (Sätze 2 bis 4)
    0
  • Wehrpflichtgesetz / § 53 [vom 01.12.2010 bis 31.12.2025]
    0
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