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DGUV Regel 113-004: Behälter, Silos und enge Räume; Teil ... / Anhang 4 Empfohlene Mindestmaße für Behälteröffnungen

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1. Zugang oben

Beispiele: Tanks (stehend, liegend), Reaktoren

Zugang mit PSA gegen Absturz bzw. Rettungsausrüstungen:

Mannlöcher 600 mm Durchmesser oder 500 mm, wenn die Stutzenhöhe 250 mm nicht übersteigt;

Zugang zusätzlich mit Atemschutz:

Mannlöcher 800 mm Durchmesser

Zugang mittels eingestellter Leiter:

Mannlöcher 800 mm Durchmesser

2. Zugang oben mit schrägem Mannloch

Beispiele: Tanks (stehend, liegend), Reaktoren

Zugang mit PSA gegen Absturz bzw. PSA zum Retten:

Mannlöcher 800 mm Durchmesser bzw. 600 mm, wenn die Stutzenhöhe 250 mm nicht übersteigt

3. Zugang über Mannloch seitlich (mit Absturzgefahr)

Beispiele: Destillationskolonnen, Silos

Zugang mit PSA gegen Absturz bzw. PSA zum Retten:

Mannlöcher 600 mm Durchmesser

Zugang zusätzlich mit Atemschutz:

Mannlöcher 800 mm Durchmesser

4. Zugang seitlich ebenerdig

Beispiele: Tanks, Wasserbecken

Normaler Einstieg:

Mannlöcher 600 mm Durchmesser bzw. 500 bei maximaler Stutzenlänge von 250 mm

Rechteckige Öffnungen:

Mindestens 0,25 m², Mindestlänge der kürzesten Seite 500 mm

Zusätzlich mit Atemschutz:

Mannlöcher 800 mm Durchmesser

Rechteckige Öffnungen:

Mindestens 0,4 m², Mindestlänge der kürzesten Seite 600 mm

5. Zugang seitlich, ebenerdig

Beispiel: Doppelwandige Behälter, Wasserbecken aus Beton

Doppelwand-Behälter bzw. Behälter mit Wandstärken größer 500 mm

Mannlöcher 800 mm Durchmesser

Rechteckige Öffnungen:

Mindestens 0,4 m² Mindestlänge der kürzesten Seite 600 mm

6. Silos

Zugangsöffnungen zum Einfahren mittels Siloeinfahreinrichtung:

Mannlöcher: 800 mm Durchmesser

Rechteckige Öffnungen:

Mindestens 0,4 m² Mindestlänge der kürzesten Seite 600 mm (Maße werden auch durch die zu verwendeten Siloeinfahreinrichtungen bestimmt)

7. Kellergeschweißter Tank

Mannloch 500 mm Durchmesser a mind. 600 mm

Mannloch 600 mm Durchmesser

a mind. 500 mm

b in beiden Fällen mind. 400 mm

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