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Baulärm (Emissionsmeßverfahren), Allgemeine Vorschrift zum Schutz gegen Baulärm

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1. Sachlicher Geltungsbereich

Diese Vorschrift gilt für die Ermittlung der Geräuschemission von Baumaschinen, soweit die Baumaschinen gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden.

2. Zweck

Das in dieser Vorschrift festgelegte Meßverfahren dient dazu, die Geräuschemission von Baumaschinen erfassen und vergleichen zu können. Die Vorschrift schafft damit Voraussetzungen für die Beurteilung des Standes der Technik und dient auch dazu, die Einhaltung der nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm festzusetzenden Emissionsrichtwerte für Baumaschinen überprüfen zu können.

3. Begriffe

3.1 Baumaschinen

Baumaschinen im Sinne dieser Vorschrift sind maschinelle Einrichtungen, die als technisches Arbeitsmittel bei der Durchführung von Bauarbeiten auf Baustellen Verwendung finden. Zu den Baumaschinen gehören auch die auf Baustellen betriebenen Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger, soweit ihre Geräuschemission nicht vom Verkehrsrecht geregelt wird.

3.2 Emission

Emission im Sinne dieser Vorschrift ist das von Baumaschinen ausgehende Geräusch.

3.3 Emissionspegel

Emissionspegel im Sinne dieser Vorschrift ist ein auf einen Umkreis von 10 m Radius bezogener Schalldruckpegel, der die von Baumaschinen ausgehende A-bewertete Schalleistung kennzeichnet.

4. Ermittlung des Emissionspegels

[Vorspann]

Der Emissionspegel wird durch Messung und Berechnung ermittelt.

4.1 Messung der Emission

 

4.1.1

Aufstellung der Baumaschine und Anordnung der Meßpunkte

Die Baumaschine ist im Freien auf einer möglichst ebenen Fläche, die frei von schallabsorbierendem Belag (z.B. Schnee) ist, aufzustellen. In einem Abstand von wenigstens 30 m vom Umriß der Baumaschine dürfen keine Gegenstände vorhanden sein, die die Messung akustisch erheblich stören könnten.

Die Emission ist an mindestens 4 gleichmäßig verteilten Punkten zu messen. Die Meßpunkte liegen auf einer Linie, die die Baumaschine in einem Abstand von 7 m vom Umriß u...

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