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Insolvenzverfahren: Anmeldung von Hausgeldforderungen beim Insolvenzverwalter

Dr. Oliver Elzer
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Kurzbeschreibung

Über das Vermögen eines Wohnungseigentümers ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Mit dem Eröffnungsbeschluss wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist beim Insolvenzverwalter anzumelden. Mit dieser Vorlage kann ein Verwalter entsprechende Forderungen (v. a. Vor- und Nachschüsse, Sonderumlagen und Zinsen) anmelden.

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Mustervorlage

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(Briefkopf des Verwalters/der Verwalterin)

_____________ (Name und Anschrift des Insolvenzverwalters)

_____________

_____________

Betreff __________ (Aktenzeichen, Name und Daten des Hausgeldschuldners, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist)

Sehr geehrte Damen und Herren,

__________ (Name des Schuldners) ist Eigentümer des im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts __________ (Name) __________ (Ort) für _____ (Grundbuchbezirk) _____ Blatt _____ (Nummer) eingetragenen Wohnungseigentums. Ein aktueller beglaubigter Grundbuchauszug liegt bei.

Ich melde namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer __________ [Name gem. § 9a Abs. 1 Satz 3 WEG] zur Insolvenztabelle folgende Ansprüche an:

  • _____ EUR Vorschüsse vom _____ bis _____ [Insolvenzeröffnung] gemäß Beschluss vom _____
  • (ggf.) _____ EUR Nachschüsse gemäß Beschluss vom _____
  • (ggf.) _____ EUR Sonderumlage gemäß Beschluss vom _____
  • _____ EUR Zinsen
  • _____ EUR bisherige Kosten der Zwangsvollstreckung

Zur Glaubhaftmachung der Ansprüche lege ich vor:

  • ggf. ein Titel (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) zum Hausgeld;
  • Beschluss über Vorschüsse vom _____;
  • Beschluss über Nachschüsse vom _____;
  • die Niederschriften, in der

    • die Vorschüsse vom _____
    • die Nachschüsse vom _____
    • die Sonderumlage vom _____ beschlossen wurden;
  • die Gemeinschaftsordnung.

Hinsichtlich der Ansprüche wird in Höhe von _____ EUR eine abgesonder...

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Mit dem Eröffnungsbeschluss wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Gläubigerin des Schuldners aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist (mindestens 2 Wochen, höchstens 3 Monate) beim Insolvenzverwalter anzumelden. Anzumelden ...

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