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Wert des entschädigungslos an den Erbbauverpflichteten übergehenden Gebäudes ist Bestandteil der Nutzungsvergütung

Michael Wendt
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Leitsatz

1. Geht das vom Erbbauberechtigten in Ausübung des Erbbaurechts errichtete Gebäude nach Beendigung des Erbbaurechts entsprechend den Bestimmungen des Erbbaurechtsvertrags entschädigungslos auf den Erbbauverpflichteten über, führt dies beim Erbbauverpflichteten zu einer zusätzlichen Vergütung für die vorangegangene Nutzungsüberlassung.

2. Ist der Erbbauverpflichtete Mitunternehmer der erbbauberechtigten Personengesellschaft, handelt es sich bei dem zusätzlichen Nutzungsentgelt um eine Sondervergütung i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.

 

Normenkette

§ 5 Abs. 1 EStG , § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG , § 9 ErbbauV , § 27 ErbbauV

 

Sachverhalt

Eine OHG war als Kommanditistin mehrheitlich an einer KG beteiligt. Die OHG hatte der KG ein Erbbaurecht an einem Grundstück bestellt. Die KG errichtete anschließend auf dem Grundstück ein mehrgeschossiges Bürogebäude. Nach Ablauf des Erbbaurechts (planmäßig 30 Jahre, später um fünf Jahre verlängert) sollte das Bauwerk entschädigungslos auf den Grundstückeigentümer übergehen. Die KG schrieb das Gebäude auf die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrags ab.

Im Jahr 1987 lief das Erbbaurechtsverhältnis aus. Die OHG maß dem Vorfall keine bilanzielle Bedeutung bei. Das FA war demgegenüber der Meinung, der Heimfall sei von der OHG in Höhe des Teilwerts des Gebäudes (ca. 2 Mio. DM) gewinnerhöhend zu erfassen. Die dagegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg.

 

Entscheidung

Der BFH hob das Urteil auf und verwies das Verfahren an das FG zurück. Zwar stelle der Wert des Gebäudes eine Sondervergütung für die OHG als Gesellschafterin der KG dar. Über diese sei jedoch in der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der KG zu entscheiden. Diese müsse zunächst nachgeholt werden.

 

Hinweis

1. Erbbaurechte werden häufig für sehr lange Laufzeiten, vielfach au...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) Entschädigungsloser Übergang des in Ausübung eines Erbbaurechts errichteten Gebäudes als zusätzliches Nutzungsentgelt Leitsatz (amtlich) 1. Geht das vom Erbbauberechtigten in Ausübung des ...

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