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Unzulässiges Rechtsmittel gegen Zwischenentscheidung des Amtsgerichts, Antragsabschriften wegen Interessenkollision des Verwalters als Zustellungsvertreter dem Gericht zur Zustellung vorzulegen und hierfür vorschussweise die Zustellkosten zu bezahlen

Dr. Wolf-Dietrich Deckert†
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Normenkette

§ 45 Abs. 1 WEG, § 19 FGG

 

Kommentar

1. Gegen Zwischenentscheidungen des AG, durch die einem Beteiligten die Einreichung der für eine Zustellung an alle Wohnungseigentümer erforderlichen Abschriften aufgegeben und sein Antrag abgelehnt wird, die Zustellung an den Verwalter als Zustellungsvertreter vorzunehmen, ist ein Rechtsmittel nicht zulässig. Zwischenentscheidungen des Gerichts können grundsätzlich nicht mit Beschwerde angefochten werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Verfügung für sich allein betrachtet von einem Beteiligten ein bestimmtes Verhalten verlangt und damit in so erheblichem Maße in seine Rechte eingreift, dass eine selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist. Mit der Anordnung, Kopien der Antragsschrift oder weiterer Schriftsätze einzureichen, ist eine Rechtsbeeinträchtigung nicht verbunden, zumal diese Anordnung nicht erzwingbar ist (vgl. BayObLG, DWE 1985, 60). Eine mögliche Kostenbelastung des Antragstellers (für Zustellkosten, hier in Höhe von DM 1.100,-) hängt vom Erfolg oder Misserfolg in der eigentlichen Streitfrage ab (BayObLG, WM 1988, 368).

2. Keine außergerichtliche Kostenerstattung bei Geschäftswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde von DM 1.100,- angeordnet.

 

Link zur Entscheidung

( BayObLG, Beschluss vom 23.04.1998, 2Z BR 65/98)

zu Gruppe 7: Gerichtliches Verfahren

Anmerkung:

Zwischen rechtsmittelfähigen Verfügungen des Gerichts (auch Zwischenentscheidungen) und allein prozessleitenden Nicht-Verfügungen muss unterschieden werden (vgl. auch ETW. Gruppe 7, Abschnitt 2.11). Im vorliegenden Fall hätte man m.E. auch von einer Rechtsbeeinträchtigung des Antragstellers sprechen können, da von ihm ein bestimmtes Verhalten verlangt wurde; solche Zwischenverfügungen sind dann m.E. nicht nur für den innergerichtlichen Dienstbet...

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BayObLG 2Z BR 65/98
BayObLG 2Z BR 65/98

  Entscheidungsstichwort (Thema) Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen Zwischenentscheidung des Amtsgerichts sowie Vorlegung von Antragsabschriften an das Gericht zur Zustellung sowie Zustellkosten  Verfahrensgang LG ...

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