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Sommer, SGB V § 44b Krankengeld für eine bei stationärer Behandlung mitaufgenommene Begleitperson aus dem engsten persönlichen Umfeld

Siegfried Wurm
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0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

§ 44b wurde durch das Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften v. 27.9.2021 (BGBl. I S. 4530) eingeführt und ist seit dem 5.10.2021 in Kraft. Es billigt einer Begleitperson gegenüber der Krankenkasse, bei der die Begleitperson versichert ist, einen Anspruch auf Krankengeld ab dem 1.11.2022 zu.

 

Rz. 2

Gemäß der BT-Drs. 19/31069 v. 23.6.2021, S. 190, wird die Einführung des § 44b wie folgt begründet:

Zu Absatz 1

Für näher bestimmte gesetzlich krankenversicherte Begleitpersonen wird mit der Regelung ab dem [einsetzen: Datum des ersten Tages des 13. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] ein Anspruch auf Krankengeld eingeführt, wenn sie im Zusammenhang mit der aus medizinischen Gründen notwendigen Begleitung von Versicherten, bei denen die Voraussetzungen von § 2 Abs. 1 SGB IX vorliegen und die Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX, § 35a SGB VIII oder § 27d Abs. 1 Nr. 3 BVG haben, bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus mit aufgenommen werden und ihnen ein Verdienstausfall entsteht. Der Mitaufnahme steht die ganztägige Begleitung gleich, wobei von einer ganztägigen Begleitung auszugehen ist, wenn die Zeit der notwendigen Anwesenheit im Krankenhaus und die Zeiten der An- und Abreise insgesamt 8 oder mehr Stunden umfassen. Eine kürzere Begleitung z. B. lediglich für wenige Stunden, führt demnach nicht zu einem Anspruch auf Krankengeld. Nicht notwendig ist, dass die Begleitperson auch im Krankenhaus übernachtet. Der Anspruch besteht, sofern es sich bei der Begleitperson um einen Angehörigen oder eine Person aus dem engsten persönlichen Umfeld der stationär behandelten Person handelt. Nahe Angehörige i. S. des § 7 Abs. 3 PflegeZG sind unter anderem Großelte...

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SGB V - Gesetzliche Kranken... / § 44b Krankengeld für eine bei stationärer Behandlung mitaufgenommene Begleitperson aus dem engsten persönlichen Umfeld
SGB V - Gesetzliche Kranken... / § 44b Krankengeld für eine bei stationärer Behandlung mitaufgenommene Begleitperson aus dem engsten persönlichen Umfeld

  (1) 1Ab dem 1. November 2022 haben Versicherte Anspruch auf Krankengeld, wenn sie   1. zur Begleitung eines Versicherten bei einer stationären Krankenhausbehandlung nach § 39 mitaufgenommen werden,   a) der die ...

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