Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 3 Abs. 5 [Gehaltsliefer ... / 4 Abgrenzung zu Fällen der Lieferung und Rücklieferung

Prof. Dr. Peter Zaumseil
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 18

Ein Fall des § 3 Abs. 5 UStG ist nicht gegeben, wenn nur ein einziger Stoff vorhanden ist, der nicht in ideell-qualitative, sondern in quantitative Teile zerlegt wird. Von einer Gehaltslieferung kann man nur sprechen, wenn bei einem hingegebenen Rohstoff dessen Hauptbestandteil allein umgesetzt werden soll. Bei der Gehaltslieferung gem. § 3 Abs. 5 UStG ist der Liefergegenstand (z. B. Zuckergehalt, Milchfettgehalt) von vornherein bestimmt oder leicht bestimmbar, während im Fall einer Lieferung und Rücklieferung Abfälle variieren und erst nach Verarbeitung des Hauptstoffs mengen- und gewichtmäßig festgestellt werden können.

 

Rz. 19

Gehaltslieferungen liegen auch dann nicht vor, wenn der Lieferer lediglich daran interessiert ist, die Rückstände zurückzuerhalten, aber – anders als der Landwirt bei den Zuckerrüben und bei der Milch – nicht von vornherein darauf aus ist, Nebenerzeugnisse oder Abfälle für eigene Zwecke herzustellen. Eine derartige unterschiedliche Interessenlage wird sich regelmäßig i. d. R. in der Preisberechnung widerspiegeln. Während sich bei der Gehaltslieferung der Preis nach dem Gehalt der dem Abnehmer verbleibenden Bestandteile richtet, werden die Preise für den Hauptstoff einerseits und die Abfälle andererseits nach unterschiedlichen Marktpreisen bemessen.

 

Beispiele:

Eine Hütte liefert Halbzeug an ein Walzwerk. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die bei der Verarbeitung des Halbzeugs zu Walzwerkerzeugnissen entstehenden Eisenabfälle, die dieselben chemischen Bestandteile wie die aus dem Halbwerkzeug hergestellten Walzwerkerzeugnisse enthalten, vom Verkauf ausgeschlossen sein sollen.

Es liegen eine Lieferung (des gesamten) Halbzeugs durch die Hütte an das Walzwerk und eine Rücklieferung der Abfälle durch das Walzwerk an die Hütte vor.[1]

Rz. 20 – 2...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
      380
    • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
      372
    • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
      327
    • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
      314
    • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
      273
    • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
      260
    • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
      243
    • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
      181
    • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
      180
    • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
      177
    • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
      166
    • Frotscher/Geurts, EStG § 21 Vermietung und Verpachtung / 5.3.2.5 Größerer Erhaltungsaufwand (§ 82b EStDV)
      149
    • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
      142
    • Erhalt von Pflegegeld steht Pflege-Pauschbetrag nicht stets entgegen
      137
    • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
      134
    • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
      132
    • Wann liegt eine Betriebsstätte für die Zerlegung der Gewerbesteuer vor?
      130
    • Reisekosten: Verpflegungsmehraufwand von Linienbusfahrern
      127
    • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
      125
    • Ballspielen auf Rasenfläche nicht gestattet
      123
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Haufe Finance Office Premium
    Haufe Finance Office Premium
    Bild: Haufe Online Redaktion

    Haufe Finance Office Premium liefert Ihnen rechtssicheres Fachwissen für ein effizientes Arbeiten im gesamten Finanz-& Rechnungswesen inkl. Controlling & Steuern.


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren