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Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw bei der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags und einer Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Prof. Dr. Franceska Werth
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Leitsatz

Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines PKW, für den er einen Investitionsabzugsbetrag und eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen (Anschluss an BFH-Urteil vom 15.07.2020 – III R 62/19, BFHE 271, 71).

 

Normenkette

§ 6 Abs. 1 Nr. 4, § 7g EStG

 

Sachverhalt

Der Kläger erzielte als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Er bildete in den Streitjahren für die künftige Anschaffung eines Pkw jeweils einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG i.H.v. 20.000 EUR (2009) sowie i.H.v. 8.000 EUR (2013). Am 6.9.2011 schaffte er ein Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 47.479 EUR netto an. Für das Fahrzeug nahm er im Jahr 2013 eine Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG i.H.v. 9.496 EUR in Anspruch. Er nutzte das Fahrzeug, bis er am 8.11.2016 ein weiteres gebrauchtes Fahrzeug vom Typ A zu einem Kaufpreis von 42.436,97 EUR netto anschaffte. Beide Fahrzeuge ordnete er seinem Betriebsvermögen zu.

Aufgrund einer Betriebsprüfung gelangte das FA zu der Auffassung, dass die von dem Kläger geführten Aufzeichnungen über die betrieblichen Fahrten nicht als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch anzuerkennen seien. Der private Nutzungsanteil sei daher nach der sog. 1%-Methode zu berechnen. Dementsprechend könne nicht davon ausgegangen werden, dass die beiden Fahrzeuge ausschließlich bzw. fast ausschließlich betrieblich genutzt worden seien. Die in den Streitjahren gebildeten Investitionsabzugsbeträge und die in Anspruch genommene Sonderabschreibung machte das FA daher rückgängig. Die hiergegen erhobene Klage blieb ohne Erfolg (FG Münster, Urteil vom 10.7.2019, 7 K 2862/17 E, Haufe-Index 13397052, EFG 2019,...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags und einer Sonderabschreibung nach § 7g EStG  Leitsatz (amtlich) Ein Steuerpflichtiger kann die ...

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