Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 2.1.1 Sozialleistungsanspruch auf Geldleistung

Wolfgang Klose †
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 3

Die Vorschrift setzt einen Sozialleistungsanspruch i. S. d. § 11 voraus, der unmittelbar auf eine Geldleistung gerichtet sein muss. Damit scheiden alle Sach- oder Dienstleistungsansprüche aus der Verzinsungspflicht aus. Auch soweit Sach- oder Dienstleistungen in Geld zu gewähren sind (z. B. Fahrtkosten, Haushaltshilfe, Zuschüsse zum Erwerb eines Kfz oder bei Wahl der Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V), gehören sie zu den verzinslichen Geldleistungen (so auch Groth, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB I, § 44 Rz. 19, Stand: 22.6.2018; Lilge, SGB I, 4. Aufl., § 44 Rz. 29; Rolfs, in: Hauck/Noftz, SGB I, § 44 Rz. 8, Stand: Juni 2018). Auch die Erstattungsansprüche nach § 13 Abs. 3 SGB V gehören daher zu den verzinslichen Geldleistungsansprüchen, wobei allerdings tatsächliche Zinsaufwendungen zu den nach § 13 Abs. 3 SGB V zu erstattenden Aufwendungen für die Selbstbeschaffung der Leistung gehören (vgl. BSG, Urteil v. 11.9.2012, B 1 KR 3/12 R, BSGE 111 S. 289). Zu den Geldleistungen gehören typischerweise alle Arten von Renten, aber auch alle sonstigen regelmäßig oder einmalig zu erbringenden Geldleistungen (z. B. Zuschüsse oder Kostenerstattung), die i. S. d. § 11 als Sozialleistung nach dem SGB oder als Teil des SGB geltenden Gesetzen zu erbringen sind. Auch soweit Geldleistungsansprüche an Stelle einer Sach- oder Dienstleistung gewählt (z. B. Pflegegeld statt Pflegesachleistung) werden können und gewählt wurden, sind die Ansprüche darauf in Geld zu erbringende Sozialleistungen. Da Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nicht zu den Sozialleistungen gehören, weil das AsylbLG nicht in § 68 aufgeführt ist, sind (höhere) Geldleistungsansprüche nicht nach § 44 zu verzinsen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 25.10.2012, L 7 AY 726/11, FEVS 64 S. 516).

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Jansen, SGG § 86a Aufschiebende Wirkung von Widerspruch ... / 2.3.2 Vollziehungsaussetzung (Abs. 3 Satz 1)
    1
  • Arbeitgeberanteil / 2.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer
    0
  • Jansen, SGB IV § 79 Geschäftsübersichten und Statistiken ... / 1 Allgemeines
    0
  • Jansen, SGB VI § 286c Vermutung der Beitragszahlung im Beitrittsgebiet
    0
  • Jansen, SGB VI § 36 Altersrente für langjährig Versicherte / 2.3 Hinzuverdienst
    0
  • Jansen, SGB VI § 66 Persönliche Entgeltpunkte / 2.1.3 Erhöhung der persönlichen Entgeltpunkte für Witwen, Witwer und Waisen (Satz 1 HS 2)
    0
  • Jung, AsylbLG § 3a Bedarfssätze der Grundleistungen / 1 Allgemeines
    0
  • Jung, KKG § 4 Beratung und Übermittlung von Informatione ... / 1.1 Inhalt der Norm
    0
  • Jung, SGB VIII § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbesc ... / 1 Allgemeines
    0
  • Jung, SGB VIII § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbesc ... / 2.2.3.3 Qualitätsgewährleistung der Leistungserbringung nach § 80 Abs. 3
    0
  • Jung, SGB VIII § 74 Förderung der freien Jugendhilfe / 2.5.3 Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen
    0
  • Jung, SGB XII § 144 Einmalzahlung für den Monat Juli 2022 / 1 Allgemeines
    0
  • Jung, SGB VIII § 18 Beratung und Unterstützung bei der A ... / 2.2 Beratung/Unterstützung bei Unterhaltsansprüchen des Kindes (Abs. 1 Nr. 1 2. Fall)
    0
  • Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben der Jugendhilfe / 2.1 Leistungen und andere Aufgaben
    0
  • Jung, SGB VIII § 22a Förderung in Tageseinrichtungen / 2.5 Integration Behinderter (Abs. 4)
    0
  • Jung, SGB VIII § 48a Sonstige betreute Wohnform / 2 Rechtspraxis
    0
  • Jung, SGB VIII § 98 Zweck und Umfang der Erhebung / 2.3.6 Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft oder Beistandschaft nach Nr. 7
    0
  • Jung, SGB XII § 47 Vorbeugende Gesundheitshilfe / 2.3.2 Zu den übrigen Büchern des SGB
    0
  • Jung, SGB XII § 49 Hilfe zur Familienplanung / 2.3 Abgrenzungen
    0
  • Klose, SGB I § 28 Leistungen der Sozialhilfe / 2.5 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt SGB Office Professional
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Sozialwesen
So geht's: Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Bild: Haufe Shop

Förderprojekte spielen in der sozialen Arbeit eine entscheidende Rolle. Mit diesem Buch finden Sie sich im „Förderdschungel“ zurecht und bauen erfolgreich ein Fördermittelmanagement auf. Die Autorin bietet mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Beispielen alles für eine gelungene Projektumsetzung.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Sozialwesen Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren