Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Jansen / Sommer, SGB I § 7 Zuschuß für eine angemessene Wohnung

Dr. Thomas Sommer
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten und seither inhaltlich nicht geändert worden.

1 Allgemeines

 

Rz. 2

Die Vorschrift entspricht unverändert dem Gesetzentwurf (BT-Drs. 7/868). Wie die §§ 3 bis 10 insgesamt, gehört sie zu den Regelungen des Ersten Abschnitts, die die sozialrechtlichen Grundpositionen des Bürgers und die Leitideen aufzeigen, die den Vorschriften der einzelnen Sozialleistungsbereiche zugrunde liegen. Sie nimmt auf die in § 1 Satz 2 genannte Sicherung eines menschenwürdigen Daseins als Sozialstaatsgebot, die Förderung der Familie und den Ausgleich bei besonderen Belastungen des Lebens Bezug. § 7 fungiert quasi als eine Leitvorschrift, die zugleich die Verbindung zwischen dem Sozialstaatsprinzip und den konkreten Normen des § 26 (Wohngeld) und dem Wohngeldgesetz als besonderem Teil des SGB darstellt. Das Recht auf Zuschuss zur Miete oder vergleichbaren Aufwendungen, die durch Aufwendungen für eine angemessene Wohnung entstehen, gehört zu den sozialen Rechten nach § 2 Abs. 1 Satz 1. Die Regelung begründet jedoch entgegen dem Wortlaut, der ein Recht auf Zuschuss zur Miete oder zu vergleichbaren Aufwendungen einräumt, keine konkreten Leistungsansprüche und bedarf der Konkretisierung hinsichtlich der Voraussetzungen "angemessene Wohnung" und der Art und Höhe des Zuschusses durch weitere Rechtsvorschriften (§ 2 Abs. 1 Satz 2).

 

Rz. 3

Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 7/868 S. 24) führt zu § 6 und § 7 aus, dass die Sozialleistungen, deren Leitideen die Vorschriften nennen, weniger die Förderung der Persönlichkeitsentfaltung oder den Schutz gegen bestimmte Risiken, als vielmehr die Minderung bestimmter, ausschließlich wirtschaftlicher Belastungen, die unter sozialstaatlichen Gesichtspunkten des Ausgleichs bedürfen, bezwecken. So könne Wohngeld in Anspruch genommen werden, weil und soweit der Einzelne angemessenen Wohnraum nur zu Bedingungen bekommen kann, die seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigen.

 

Rz. 4

Die Aufnahme der Förderung der Kosten der Unterkunft für eine Wohnung war bei Verabschiedung des SGB I umstritten. Der Bundesrat (BR-Drs. 7/868 S. 39) hatte die Aufnahme der Förderung der Kosten einer Wohnung in das SGB mit dem Hinweis in Zweifel gezogen, dass das Wohngeld von Anfang an in erster Linie stets als ein bedeutsames Instrument der Wohnungsbauförderung angesehen worden sei. Allein schon wegen der korrespondierenden Wirkung zwischen den im öffentlich geförderten Wohnungsbau zugelassenen Mieten und dem Wohngeld liege es daher nahe, das Wohngeld in ein noch zu schaffendes Wohnungsgesetzbuch einzubeziehen, zumal es auch sachlich mehr den anderen Arten der öffentlichen Wohnungsbauförderung zuzurechnen sei, wie Aufwendungsbeihilfen, Annuitätshilfedarlehen, Zinszuschüsse oder Gewährung öffentlicher Baudarlehen. Dass die Gewährung der Mittel aus den genannten Förderungsarten meist nach objektiveren, die Zahlung des Wohngelds jedoch nach subjektiven Maßstäben erfolgt, könne kein entscheidendes Kriterium für die Zuordnung des Wohngelds zu einer im Sozialgesetzbuch geregelten Materie sein. Außerdem besteht auch eine enge Verflechtung zwischen dem Wohngeld und der Modernisierung älterer Wohnungen und der Sanierung nach dem Städtebauförderungsgesetz, die künftig gleichrangig neben der öffentlichen Förderung von Neubauwohnungen stehen werden. Diesem Ansinnen hat die Bundesregierung (BT-Drs. 7/868 Anlage 3) mit Hinweis darauf widersprochen, dass das Wohngeld als Sozialleistung enge sozialpolitische und rechtliche Gemeinsamkeiten mit den übrigen im Sozialgesetzbuch geregelten Sozialleistungen aufweise. Der funktionelle Zusammenhang des Wohngelds mit anderen – wohnungspolitischen – Zielen werde durch die Einbeziehung in das Sozialgesetzbuch nicht beeinträchtigt; vergleichbare Zusammenhänge beständen auch in anderen Sozialleistungsbereichen, z. B. zwischen Arbeitsförderung und Arbeitsmarktpolitik, zwischen Ausbildungsförderung und Bildungspolitik oder zwischen der sozialen Sicherung der Landwirte und der landwirtschaftlichen Strukturpolitik. Dass das Wohngeld in das gleiche große Gesetzbuch aufgenommen werde wie die Sozialhilfe, verändert den Charakter des Wohngelds ebenso wenig wie den von Sozialleistungen anderer Bereiche – etwa des Arbeitsförderungs-, des Sozialversicherungs- und des sozialen Entschädigungsrechts –, die wegen fehlender Einkommensabhängigkeit wesentlich weniger Gemeinsamkeiten mit der Sozialhilfe aufweisen als das Wohngeld. Aus diesen Gründen habe auch die von der Bundesregierung berufene Sachverständigenkommission mehrmals einstimmig die Einbeziehung des Wohngeldrechts in das Sozialgesetzbuch gefordert. Die Bundesregierung setzte sich letztlich mit ihrer Vorstellung durch.

 

Rz. 4a

Für die Aufnahme ins SGB sind hier speziell die Aspekte der sozialen Sicherheit, der sozialen Gerechtigkeit und auch des Familienlastenausgleichs zu nennen (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2). Zudem ergibt sich aus dem geregelten Berechtigtenkreis eine klare Z...

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Krankengeld (Zusammentreffen mit Rente)
    133
  • Ruhen des Leistungsanspruchs (Krankenversicherung) / 7 Beitragsrückstände
    33
  • Jansen, SGG § 83 Widerspruch
    31
  • Sperrzeit (Tatbestände) / 2.3 Kausalität und schuldhafte Herbeiführung der Arbeitslosigkeit
    28
  • Jansen, SGG § 88 Untätigkeitsklage / 2.1 Zulässigkeit der Untätigkeitsklage
    22
  • Krankengeld (Sonderfälle bei Berechnung) / 3 Flexible Arbeitszeitregelung
    22
  • Krankengeld (Berechnung und Zahlung) / 3.2 Rückwirkende Erhöhung des Arbeitsentgelts
    21
  • Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern / 4.2 Verjährung
    20
  • Pflegegeld (Pflegeversicherung) / 2.3 Sterbemonat
    20
  • Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
    19
  • Garantenstellung (strafrechtlich)
    18
  • Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2 Personenkreis
    18
  • Verwaltungsvereinbarung über die generelle Beauftragung der Krankenkassen durch die Unfallversicherungsträger zur Berechnung und Auszahlung des Verletzten- und Kinderverletztengeldes nach § 189 SGB VII i. V. m. §§ 88 ff. SGB X
    18
  • Beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Krankenversicherter / 2 Geringfügig entlohnt Beschäftigte
    17
  • Widerspruchsverfahren
    17
  • Beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Krankenversicherter / 4 Beamtenbesoldung
    16
  • Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber / 4 Lohnkostenzuschüsse der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
    16
  • Aufhebung von Verwaltungsakten
    14
  • Jansen, SGG § 105 Gerichtsbescheid / 2.3 Verfahren
    14
  • Mehrbedarf (Sozialhilfe)
    14
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt SGB Office Professional
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Sozialwesen
Günstiger Wohnraum: Neue Wohngemeinnützigkeit: Die Pläne werden konkret
Drei Gleichen Foto WG April 2014
Bild: LWB/Waltraud Grubitzsch

Ende 1989 wurde in der Bundesrepublik die Wohngemeinnützigkeit abgeschafft. 33 Jahre später möchte die Bundesregierung eine neue Wohngemeinnützigkeit einführen. Im März noch will sie erste Eckpunkte präsentieren. Doch die organisierte Wohnungswirtschaft lehnt die Vorschläge ab.


Tag der Wohnungswirtschaft 2022: Bremser statt Partner: Gedaschko bemängelt Regierung
Tag der Wowi 2022
Bild: Haufe Online Redaktion

Zu spät, zu langsam und auch noch mit irren Sonderwegen: Beim Tag der Wohnungswirtschaft am 15. November übte GdW-Präsident Axel Gedaschko strenge Kritik an den Handlungen der Bundesregierung in Zeiten der Krise.


Anpassung an Preise und Mieten: Wohngeld steigt im Schnitt um 15 Prozent
Sparschwein weiß Hand Münze Taschenrechner
Bild: AdobeStock

Das Wohngeld wurde am 1.1.2025 angepasst – der Mietzuschuss ist um durchschnittlich rund 15 Prozent gestiegen.


So geht's: Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Bild: Haufe Shop

Förderprojekte spielen in der sozialen Arbeit eine entscheidende Rolle. Mit diesem Buch finden Sie sich im „Förderdschungel“ zurecht und bauen erfolgreich ein Fördermittelmanagement auf. Die Autorin bietet mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Beispielen alles für eine gelungene Projektumsetzung.


Jansen / Sommer, SGB I § 7 ... / 1 Allgemeines
Jansen / Sommer, SGB I § 7 ... / 1 Allgemeines

  Rz. 2 Die Vorschrift entspricht unverändert dem Gesetzentwurf (BT-Drs. 7/868). Wie die §§ 3 bis 10 insgesamt, gehört sie zu den Regelungen des Ersten Abschnitts, die die sozialrechtlichen Grundpositionen des Bürgers und die Leitideen aufzeigen, die den ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Sozialwesen Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren