Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Jansen, SGB VI § 55 Beitragszeiten

Heidrun Brettschneider
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

1 Allgemeines

 

Rz. 1

§ 55 ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten und wurde zuletzt durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 insoweit ergänzt, als Berücksichtigungszeiten (§ 57) bei zeitgleicher Erziehung/Pflege mehrerer Kinder als fiktive Beitragszeiten anerkannt werden können.

 

Rz. 2

Abs. 1 der Vorschrift enthält eine Legaldefinition des Begriffs "Beitragszeiten". Für zeitlich vor dem 1.1.1992 liegende Zeiträume wird Abs. 1 durch die in §§ 247 bis 249a enthaltenen Übergangsregelungen ergänzt.

Nach Abs. 1 Satz 1 sind Beitragszeiten Zeiten, für die nach Bundesrecht Pflicht- oder freiwillige Beiträge gezahlt worden sind. Die Anerkennung von Beitragszeiten nach Abs. 1 Satz 1 setzt damit zwingend eine tatsächliche Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung voraus.

Darüber hinaus bestimmt Abs. 1 Satz 2, dass als Pflichtbeitragszeiten auch Zeiten gelten, für die Pflichtbeiträge nach besonderen Vorschriften als gezahlt gelten (fiktive Pflichtbeitragszeiten); hierzu zählen z. B. Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung gemäß § 56, § 249, § 249a bis zum 31.5.1999 oder Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes im Beitrittsgebiet in der Zeit vom 9.5.1945 bis zum 2.10.1990 gemäß § 248 Abs. 1.

Seit dem Inkrafttreten des AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) zum 1.1.2002 könnten nach Abs. 1 Satz 3 weitere (fiktive) Beitragszeiten anzurechnen sein, wenn Entgeltpunkte gutzuschreiben sind, weil gleichzeitig Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder Zeiten der Pflege eines pflegebedürftigen Kindes für mehrere Kinder vorliegen. Dies ist nach § 70 Abs. 3a der Fall, wenn der Rentenberechnung mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zugr...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    590
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    298
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    258
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    221
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    219
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    198
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    181
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    162
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    132
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    131
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    126
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    122
  • Umsatzsteuer bei Doppelzahlung einer Rechnung
    122
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    118
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    111
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    110
  • Nachweispflichten zur steuerlichen Zurechnung der Anteile
    104
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    103
  • Reisekosten: Verpflegungsmehraufwand von Linienbusfahrern
    103
  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
    102
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Leitfaden zur Umsetzung: Praxishandbuch Mindeststeuergesetz
Praxishandbuch Mindeststeuergesetz
Bild: Haufe Shop

Das Handbuch erläutert umfassend und gut verständlich die Regelungen des Mindeststeuergesetzes. Es gibt Ihnen viele Beispiele und wertvolle Tipps für die Umsetzung in der Unternehmenspraxis an die Hand. Mit Hinweisen zur Governance und Einbettung ins Tax CMS.


SGB VI - Gesetzliche Renten... / § 55 Beitragszeiten
SGB VI - Gesetzliche Renten... / § 55 Beitragszeiten

  (1) 1Beitragszeiten sind Zeiten, für die nach Bundesrecht Pflichtbeiträge (Pflichtbeitragszeiten) oder freiwillige Beiträge gezahlt worden sind. 2Pflichtbeitragszeiten sind auch Zeiten, für die Pflichtbeiträge nach besonderen Vorschriften als gezahlt ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren