Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Jansen, SGB VI § 236 Altersrente für langjährig Versicherte

Heidrun Brettschneider
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. § 236 i. d. F. des RRG 1992 enthielt Übergangsregelungen zum Hinzuverdienst für Versicherte, die bereits am 31.12.1991 Anspruch auf Altersrente vor Vollendung ihres 65. Lebensjahres oder auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit hatten.

Durch Art. 1 Nr. 53, Art. 42 Abs. 1 RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) wurde mit Wirkung zum 1.1.1992 ein Abs. 2a eingefügt, nach dem eine Hinzuverdienstgrenze nicht zu beachten war, wenn am 31.12.1991 nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets Anspruch auf Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres eines Versicherten bestanden hatte.

Durch Art. 1 Nr. 76, Art. 33 Abs. 13 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) wurde § 236 mit Wirkung zum 1.1.2000 völlig neu gefasst. Die Vorschrift ist seitdem eine Übergangsregelung zu § 36, der die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte regelt. Die Neufassung war wegen der Vereinheitlichung der Altersgrenzen für einen Anspruch auf vorzeitige Altersrenten erforderlich geworden. Außerdem waren die in der Zeit vom 1.1.1992 bis zum 31.12.1999 in § 236 Abs. 1 bis 3 enthaltenen Hinzuverdienstregelungen für Altersrenten wegen Zeitablaufs entbehrlich geworden. Die Hinzuverdienstregelung für Renten wegen Erwerbsunfähigkeit (§ 236 Abs. 4 i. d. F. bis 31.12.1999) wurde in § 313 übernommen.

Durch Art. 1 Nr. 7, Art. 3 Abs. 3 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 4.12.2004 (BGBl. I S. 3183) wurden in § 236 Abs. 2 (i. d. F. bis 31.12.2007) mit Wirkung zum 1.1.2005 die Wörter "oder Arbeitslosenhilfe" durch die Wörter "Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II" ersetzt.

Durch Art. 1 Nr. 57, Art. 27 Abs. 1 des Gesetzes ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    430
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    332
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    322
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    290
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    286
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    252
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    233
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    187
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    173
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    172
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    159
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    156
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    149
  • Frotscher/Geurts, EStG § 21 Vermietung und Verpachtung / 5.3.2.5 Größerer Erhaltungsaufwand (§ 82b EStDV)
    149
  • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
    141
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    135
  • Erhalt von Pflegegeld steht Pflege-Pauschbetrag nicht stets entgegen
    127
  • Wann liegt eine Betriebsstätte für die Zerlegung der Gewerbesteuer vor?
    126
  • Reisekosten: Verpflegungsmehraufwand von Linienbusfahrern
    125
  • Umsatzsteuer bei Doppelzahlung einer Rechnung
    123
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Leitfaden zur Umsetzung: Praxishandbuch Mindeststeuergesetz
Praxishandbuch Mindeststeuergesetz
Bild: Haufe Shop

Das Handbuch erläutert umfassend und gut verständlich die Regelungen des Mindeststeuergesetzes. Es gibt Ihnen viele Beispiele und wertvolle Tipps für die Umsetzung in der Unternehmenspraxis an die Hand. Mit Hinweisen zur Governance und Einbettung ins Tax CMS.


SGB VI - Gesetzliche Renten... / § 236 Altersrente für langjährig Versicherte
SGB VI - Gesetzliche Renten... / § 236 Altersrente für langjährig Versicherte

  (1) 1Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, haben frühestens Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie   1. das 65. Lebensjahr vollendet und   2. die Wartezeit von 35 Jahren ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren