Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG § 87 BPersVG (und entspr. Landesgesetze) - Weitere Angelegenheiten der Anhörung

Achim Stapf
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

1 Überblick

§ 84 BPersVG regelt in einem Katalog von Beispielsfällen, Sachverhalte in denen der Personalrat im Wege der Mitwirkung an der Entscheidungsfindung der Dienststelle beteiligt wird. Die bislang in § 78 Abs. 5 BPersVG a. F. enthaltenen Anhörungsrechte sind nun in § 87 BPersVG geregelt.

1.1 Weiterleitung von Personalanforderungen/Personalplanung

In § 87 Abs. 1 BPersVG wird eine Beteiligung der Personalvertretung im Wege der Anhörung für den Bereich allgemeiner Personalanforderungen geregelt.

Durch den Anhang der entsprechenden Geltung für die Personalplanung (§ 87 Abs. 2 BPersVG) wird klargestellt, dass die Personalvertretung nicht erst bei Anforderung des Personals im Zusammenhang mit der Erstellung des Haushalts, sondern schon im Vorfeld der Planung beteiligt werden muss.

Die Personalanforderung ist nach Ilbertz/Widmaier[1]"jeder personelle Mehrbedarf" ohne Quantifizierung. Übereinstimmend[2] ist das nicht nur bei einer Erhöhung der Zahl der Planstellen gegeben, sondern auch bei Höhergruppierung vorhandener Stellen und der Umwandlung von Stellen der Beamten in Stellen für Angestellte (Beschäftigte i. S. d. TV-L) und umgekehrt gegeben.

Eine Personalplanung ist Voraussetzung einer nachfolgenden Personalanforderung.[3] Da hier der späteren Anforderung vorgreifende Entscheidungen getroffen werden könnten, ist es sinnvoll und richtig die Personalvertretung frühzeitig und umfassend in vorbereitende Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

Im Rahmen der Personalplanung können sich auch Entscheidungen zum Verzicht auf die Nutzung vorhandener Stellen und zum – freiwilligen – Stellenabbau ergeben. Die organisatorischen Grundentscheidungen des Dienstherrn zum erwarteten Personalbedarf für die erwarteten Aufgaben sind beteiligungsfrei.[4] Im Rahmen der Prognosen zur Entscheidungsfindung ist jedoch die Beteiligung als Anhörung gewährleistet.

Bei der Anhö...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    329
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    319
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    262
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    252
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    231
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    182
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    176
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    174
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    168
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    150
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    145
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    132
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    114
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    113
  • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
    111
  • Umsatzsteuerliche Organschaft bei einer GmbH & Co. KG
    109
  • Behindertenpauschbetrag: Kein Ansatz neben Abzug tatsächlicher Pflegekosten (FG)
    105
  • Dachrinnenreinigung auf den Mieter umlegbar
    105
  • Verwalter muß Anträge auf Tagesordnung setzen
    105
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    103
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe TVöD Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Haufe Shop: Arbeitszeugnisse für den öffentlichen Dienst
Arbeitszeugnisse für den ÖD
Bild: Haufe Shop

Erstellen Sie schnell und effektiv rechtssichere Arbeitszeugnisse. Dieses Buch bietet Ihnen viele Musterzeugnisse für Angestellte des Bundes, der Länder und Kommunen.


Bundespersonalvertretungsge... / § 87 Weitere Angelegenheiten der Anhörung
Bundespersonalvertretungsge... / § 87 Weitere Angelegenheiten der Anhörung

  (1) 1Vor der Weiterleitung von Personalanforderungen zum Haushaltsvoranschlag ist der Personalrat anzuhören. 2Gibt der Personalrat einer nachgeordneten Dienststelle zu den Personalanforderungen eine Stellungnahme ab, so ist diese mit den ...

4 Wochen testen


Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren