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Anteilsschenkung unter Vorbehaltsnießbrauch mit Stimmrechtsvollmacht

Karl Rainer Kilches
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Leitsatz

Wenden Eltern Teile ihrer Beteiligungen an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft unentgeltlich ihren Kindern zu und behalten sie sich dabei den lebenslänglichen Nießbrauch vor, fehlt es den Kindern an der für die Anwendung des § 13a ErbStG erforderlichen Mitunternehmerinitiative, wenn vereinbart ist, dass die Nießbraucher die Gesellschafterrechte der Kinder wahrnehmen und die Kinder den Eltern "vorsorglich" Stimmrechtsvollmacht erteilen.

 

Normenkette

§ 7 Abs. 1 Nr. 1, § 13a ErbStG, § 15 Abs. 3 EStG, § 168 S. 2, § 662 BGB

 

Sachverhalt

Eheleute waren als einzige Kommanditisten einer GmbH & Co. KG an deren Vermögen je zur Hälfte beteiligt. Sie übertrugen jeweils 45 % ihrer Kommanditbeteiligungen auf ihre beiden Kinder. Dabei behielten sie sich jeweils einen lebenslänglichen Nießbrauch vor. Die Gesellschafterrechte der Kinder sollten durch die Eheleute wahrgenommen werden. Die Kinder erteilten den Eheleuten "vorsorglich" Stimmrechtsvollmacht und räumten ihnen ein "unbegrenztes" Entnahmerecht ein. Die Eheleute übernahmen jeweils die Schenkungsteuer und verlangten vergeblich die Vergünstigungen nach § 13a ErbStG.

Die dagegen gerichtete Klage wies das FG ab (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.04.2006, 4 K 2164/03, Haufe-Index 1815442, EFG 2007, 1792).

 

Entscheidung

Auch der BFH war der Ansicht, dass die Vergünstigungen des § 13a ErbStG nicht zu gewähren seien. Bereits mangels Mitunternehmerinitiative seien die Kinder nicht Mitunternehmer geworden.

 

Hinweis

1. Übertragen Eltern ihre Kommanditbeteiligungen vollständig oder zum Teil schenkweise auf ihre Kinder und behalten sie sich dabei ein Nießbrauchsrecht mit dem gesetzlich (nicht zwingend) vorgegebenen Inhalt vor, werden die Kinder Mitunternehmer, sodass der Anwendung des § 13a ErbStG regelmäßig nichts entgegensteht....

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    BFH II R 34/07
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    Entscheidungsstichwort (Thema) Mitunternehmerinitiative nach Anteilsschenkung an die Kinder unter Vorbehaltsnießbrauch Leitsatz (amtlich) Wenden Eltern Teile ihrer Beteiligungen an einer gewerblich geprägten ...

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