Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Schleswig-Holsteinisches OLG Beschluss vom 03.08.2011 - 2 W 2/11

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Belastung eines Sondernutzungsrechts

 

Leitsatz (amtlich)

Ein einzelner Wohnungseigentümer kann ein durch Vereinbarung begründetes Sondernutzungsrecht an einem Gegenstand außerhalb der Wohnung (hier: einem Pkw-Stellplatz) nicht mit einer Grunddienstbarkeit belasten.

 

Normenkette

BGB § 1018; WoEigG § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 3

 

Verfahrensgang

AG Pinneberg (Beschluss vom 07.12.2010)

 

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. vom 20.12.2010 gegen den Beschluss des Grundbuchamtes des AG Pinneberg vom 7.12.2010 wird zurückgewiesen.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.500 EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Gründe

I. Die Beteiligten begehren die Eintragung einer Grunddienstbarkeit, die sich auf ein den Beteiligten zu 1. zustehendes Sondernutzungsrecht an einem Carport-Stellplatz bezieht.

Die Beteiligten zu 1. sind je zur ideellen Hälfte als Eigentümer im Wohnungsgrundbuch von (...) Blatt 7712 eingetragen. Der betroffene Grundbesitz besteht aus einem 299/10000 Miteigentumsanteil an dem 4.523 m2 großen Flurstück 48/36 (...), verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit der Nr. 3 bezeichneten Wohnung. Die Wohnungseigentumsanlage umfasst die Postanschriften A. straße 13, 15, 17 und 19 in (...).

Die Beteiligten zu 2. sind als Eigentümer im Wohnungsgrundbuch von (...) Blatt 7556 eingetragen, und zwar ebenfalls jeweils zur ideellen Hälfte. Ihr Wohnungseigentum ist Bestandteil der Wohnungseigentumsanlage, die sich auf dem 5.548 m2 großen Flurstück 48/12 (...) befindet und die Postanschriften A. straße 18, 20, 22, 24, 26, 28, 30 und 32 in (...) umfasst.

Mit notariellem Vertrag vom 27.4.2010 erwarben die Beteiligten zu 1. zum Preis von 5.000 EUR das Sondernutzungsrecht an dem mit der Nr. 59 gekennzeichneten Car...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Bauliche Veränderungen (ZertVerwV) / 7.3.3 Kostenverteilung von Gestattungsmaßnahmen
    0
  • Bestellung und Abberufung des WEG-Verwalters, Verwalterv ... / 4.5 Faktischer Verwalter
    0
  • Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.5.7 Pflichtberatung
    0
  • Gefahrdrohende Anlagen und Gebäude im Nachbarrecht / 2.3.2 Anspruchsinhalt bei geplanten Anlagen
    0
  • Hausgeld, Mahnwesen (ZertVerwV) / 2.2.1 Bestimmungen des Hausgeldschuldners
    0
  • Hausgeld, Mahnwesen (ZertVerwV) / 7.2 Beitritt
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
  • Kinne/Schach/Bieber, BGB § 555f Vereinbarungen über Erha ... / 1 Allgemeines
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Buchführung für die WEG-Verwaltung
Buchführung für die WEG-Verwaltung
Bild: Haufe Shop

Der schnelle Einstieg für WEG-Verwalter zum Thema Buchhaltung. Dieses Buch verrät alles über Jahresabschluss, Wirtschaftsplan, doppelte Buchführung u.v.m. Dank der zahlreichen Buchungsbeispiele, Übungen und Lösungen gehen Buchungen bald leicht von der Hand.


Bürgerliches Gesetzbuch / § 1018 Gesetzlicher Inhalt der Grunddienstbarkeit
Bürgerliches Gesetzbuch / § 1018 Gesetzlicher Inhalt der Grunddienstbarkeit

Ein Grundstück kann zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise belastet werden, dass dieser das Grundstück in einzelnen Beziehungen benutzen darf oder dass auf dem Grundstück gewisse Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren