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OLG Köln Urteil vom 07.04.2010 - 13 U 57/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anforderungen an einen Rechnungsabschluss im Kontokorrentverhältnis. Vorliegen einer Rechtsmissbräuchlichkeit von Widersprüchen des Insolvenzverwalters gegen Belastungsbuchungen im Hinblick auf das Zahlungsverbot des § 64 GmbHG

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ein Tageskontoauszug, der keine Besonderheiten aufweist, kann nicht als Rechnungsabschluss i.S. von § 355 Abs. 1 HGB angesehen werden.

2. Widersprüche des (vorläufigen) Insolvenzverwalters gegen Belastungsbuchungen auf dem Bankkonto der späteren Insolvenzschuldnerin stellen sich im Vorfeld einer Insolvenz im Hinblick auf das Zahlungsverbot des § 64 GmbHG nicht als vorsätzlich rechtsmissbräuchlich i.S. von § 826 BGB dar.

 

Normenkette

HGB § 355 Abs. 1; GmbHG § 64; BGB § 826

 

Verfahrensgang

OLG Düsseldorf (Urteil vom 23.04.2009; Aktenzeichen I-6 U 65/08)

LG Bonn (Urteil vom 03.03.2009; Aktenzeichen 3 O 317/08)

KG Berlin (Urteil vom 02.12.2008; Aktenzeichen 13 U 8/08)

BGH (Urteil vom 25.10.2007; Aktenzeichen IX ZR 217/06)

BGH (Urteil vom 04.11.2004; Aktenzeichen IX ZR 22/03)

Schleswig-Holsteinisches OLG (Entscheidung vom 13.03.2001; Aktenzeichen 3 U 174/99)

BGH (Entscheidung vom 24.04.1985; Aktenzeichen I ZR 176/83)

BGH (Entscheidung vom 28.11.1980; Aktenzeichen I ZR 159/78)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 08.11.2011; Aktenzeichen XI ZR 158/10)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 3. März 2009 verkündete

Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 3 O 317/08 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zug...

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