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OLG Köln Beschluss vom 05.12.2000 - 16 Wx 121/00

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unanfechtbar

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Miet- & Raumrecht. Nichtiger Mehrheitsbeschluß zu Lasten des Kernbereichs des Sondereigentums

 

Leitsatz (amtlich)

Ein auf Durchführung einer baulichen Maßnahme gerichteter Mehrheitsbeschluß ist dann nichtig, wenn in den Kernbereich eines Sondereigentumsrechts eingegriffen wird. Die Nichtigkeit kann auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist geltend gemacht werden.

 

Normenkette

WEG § 23

 

Verfahrensgang

LG Köln (Aktenzeichen 29 T 37/00)

AG Bergisch Gladbach (Aktenzeichen 35 II 37/99)

 

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.07.2000 – 29 T 37/00 – aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an das Landgericht zurückverwiesen.

Der Geschäftswert wird unter Abänderung der in den Vorinstanzen ergangenen Wertfestsetzungen für alle drei Instanzen auf 10.732,37 DM festgesetzt.

 

Gründe

I.

Die Beteiligten zu 1. und 2. sind Mitglieder der im Rubrum bezeichneten Eigentümergemeinschaft. An den Balkonen und Terrassen der Anlage, deren Fußbodenoberbelag aus Fliesen besteht, sind Isolierschäden aufgetreten, die eine Sanierung notwendig machen. Diese Sanierung ist nach Einholung eines Gutachtens des Sachverständigen J. vom 30.12.1995 Gegenstand mehrerer Eigentümerversammlungen gewesen. Mit Schreiben des damaligen Verwalters vom 07.08.1998 wurden die Antragsteller zu einer Eigentümerversammlung vom 03.09.1998 eingeladen, deren TOP 3 mit „Sanierung der Balkone” beschrieben war. In der Versammlung, an der die Antragsteller nicht teilgenommen hatten, wurde sodann beschlossen, den Auftrag zur Sanierung von 4 Balkonen, u.a. desjenigen einer Wohnung der Antragsteller „auf der Grundlage des Kostenangebot...

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