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OLG Hamm Rechtsentscheid vom 11.08.1989 - 30 REMiet 3/88

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Zulässigkeit einer ordentlichen Kündigung bei langdauerndem Staffelmietvertrag

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Haben die Mietvertragsparteien eine langjährige Staffelmietvereinbarung getroffen, so kann der Wohnraummieter das Mietverhältnis - unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist - bereits zum Ablauf der 4-Jahresfrist des MHG § 10 Abs 2 Satz 5 - ordentlich - kündigen. (juris: MietHöReglG)

 

Normenkette

BGB § 565 Abs. 2; MietHöReglG § 10 Abs. 2 S. 5

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541931

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