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OLG Düsseldorf Beschluss vom 29.09.2006 - I-3 Wx 281/05

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Leitsatz (amtlich)

1. Der einzelne (ehemalige) Wohnungseigentümer kann im Wohnungseigentumsverfahren wegen einer Beschädigung seiner Sachen einen Schadensersatzanspruch gegen den Verwalter auf die Schlechterfüllung des Verwaltervertrags stützen, obwohl nicht er gemeinsam mit den übrigen Wohnungseigentümern, sondern die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband Vertragspartner des Verwalters geworden ist.

2. Treten Mängel am Gemeinschaftseigentum auf, so ist der Verwalter verpflichtet, eine sachgerechte Entscheidung der Wohnungseigentümer zur Mängelbeseitigung - u.a. durch Hinwirken auf eine Klärung der Mängelursache - vorzubereiten und anzuregen.

3. Wird ein auf die Verletzung der Verwalterpflichten gestützter Schadensersatzanspruch geltend gemacht, so ist bei entsprechendem Anhalt im Wohnungseigentumsverfahren auch zu prüfen, ob der Anspruch deshalb gerechtfertigt ist, weil der Verwalter die Anlage als Bauträger mangelhaft errichtet hat und aus diesem Grund ggü. dem Wohnungseigentümer als Auftraggeber schadenseratzpflichtig ist.

 

Normenkette

WEG § 21 Abs. 1, 5, § 27 Abs. 1, § 43 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1, § 611 Abs. 1, § 633 Abs. 1-2

 

Verfahrensgang

LG Düsseldorf (Beschluss vom 14.11.2005; Aktenzeichen 25 T 229/05)

AG Düsseldorf (Aktenzeichen 292 II 132/03)

 

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des 3. Rechtszugs an das LG zurückverwiesen.

Wert des Beschwerdegegenstands: 2.989 EUR.

 

Gründe

I. Die Beteiligte zu 1) war Miteigentümerin der Wohnungseigentümergemeinschaft und macht einen Schadensersatzanspruch gegen die Beteiligte zu 2) geltend, die Verwalterin der von ihr errichteten Anlage war und ist.

Die Beteiligte zu 1) erwarb von der Beteiligten zu 2) einen Miteigentumsant...

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