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LG München I Urteil vom 17.12.1997 - 14 S 12734/97

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Unwirksamkeit einer Teilmieterhöhung

 

Orientierungssatz

Ist einem Wohnungsmieter im gleichen Anwesen ein Mansardenzimmer vermietet, für das eine "Pauschale" zu zahlen ist, ist das Mietverhältnis über die Wohnung und das Mansardenzimmer als einheitliches Mietverhältnis zu werten (Anschluß OLG Karlsruhe, 1983-03-30, 3 REMiet 1/83, NJW 1983, 1499 und LG Köln, 1992-02-26, 10 S 419/91, ZMR 1992, 251) mit der Konsequenz, daß jener Pauschalbetrag Bestandteil des Gesamtgrundmietzinses wird und jede nachfolgende Erhöhung der Grundmiete das Mansardenzimmer einbeziehen muß. Eine "Teilmieterhöhung" nur der Wohnungsmiete ist unzulässig.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738966

WuM 1998, 379

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