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Hessisches FG Urteil vom 06.09.2005 - 3 K 2119/03

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Bewertung von Ehegattengrundstücken bei unterschiedlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ehegattengrundstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 BewG mit der Folge, dass sie bei überwiegend betrieblicher Nutzung als Betriebsgrundstück zu bewerten sind, § 26 i.V.m. § 99 Abs. 2 Satz 1 BewG.

2. Die Sonderregelung des § 26 BewG, wonach Ehegattengrundstücke auch bei verschiedenem Nutzungs- und Funktionszusammenhang eine wirtschaftliche Einheit bilden, gilt nach der Neufassung des § 17 Abs. 2 BewG nicht für die Erbschafts- und Schenkungsteuer.

 

Normenkette

BewG § 17 Abs. 2, §§ 26, 99, 138 Abs. 5; ErbStG §§ 9, 11, 12 Abs. 3

 

Streitjahr(e)

1997

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 14.02.2007; Aktenzeichen II R 69/05)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefassten Grundstücke, die der Klägerin von ihren Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich übertragen worden sind, zum Bewertungsstichtag zum Grundvermögen oder zum Betriebsvermögen gehört haben. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Der Vater der Klägerin war Inhaber des Einzelunternehmens A in , dessen Geschäftszweck war. Der Gewerbebetrieb wurde betrieben auf einer zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefassten Vielzahl von Grundstücken, die alle im ideellen Miteigentum der Eltern der Klägerin standen. Die Eltern hatten diese Grundstücke zum Zweck der gewerblichen Nutzung an den Gewerbebetrieb des Vaters der Klägerin verpachtet. Die Eltern der Klägerin wohnten auf dem Betriebsgelände in einer Wohnung.

Mit privatschriftlichem Schenkungs- und Übertragungsvertrag vom 23.10.1996 übertrug der Vater den Gewerbebetrieb mit Wirkung zum 31.12.1996 auf die Klägerin, die den Betri...

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