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FG Nürnberg Urteil vom 21.01.2020 - 2 K 114/19

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Vermittlung von herrenlosen Tieren aus dem Ausland durch einen gemeinnützigen Tierschutzverein

Leitsatz (redaktionell)

Die "Schutzgebühr", die ein gemeinnütziger Tierschutzverein für die Vermittlung von Tieren aus dem Ausland verlangt, unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn die Tiervermittlung ausdrücklich ein satzungsmäßiger Zweck ist, das für die Tiervermittlung erhobenen Entgelt sich am Prinzip der Kostendeckung orientiert und der Tierschutzverein nicht in größerem Umfang in Wettbewerb zu nicht begünstigen Betrieben tritt, als es zur Erfüllung des steuerbegünstigten Zwecks unvermeidbar ist (entgegen FG Baden-Württemberg 14 V 4072/10 vom 18.04.2011).

Normenkette

UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a S. 1; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a S. 3

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 18.10.2023; Aktenzeichen XI R 4/20)

Tatbestand

Streitig ist, ob die Vermittlung herrenloser Tiere aus dem Ausland nach Deutschland der Umsatzsteuer unterliegt und welcher Steuersatz gegebenenfalls anzuwenden ist.

Der Kläger ist ein 2010 gegründeter, als gemeinnützig anerkannter Tierschutzverein. Der Vereinszweck ist in der Satzung wie folgt bestimmt:

"§ 2 - Zweck des Vereins.

Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zweck im Sinne des Abschnittes ‚steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung.

Zwecke des Vereins sind insbesondere:

  • Vertretung und Förderung des Tierschutzgedankens in Europa,
  • Tiere in Europa vor Leid, Quälerei, Misshandlungen und Missbrauch zu schützen,
  • in Not geratene Tiere in gute Hände zu vermitteln,
  • Hilfestellung bei der Vermittlung von ausländischen Tieren ins Inland,
  • Aufklärung über Tierschutzprobleme,
  • die Einrichtung von Pflegestellen für aufgenommene Tiere,
  • Spendenaktionen und Sammlungen durc...

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    BFH XI R 4/20
    BFH XI R 4/20

    Entscheidungsstichwort (Thema) Lieferung von herrenlosen Tieren (aus dem Ausland). Steuerbarkeit, Steuerpflicht und Steuersatz Leitsatz (amtlich) Die Lieferung von herrenlosen Tieren, die aus dem Ausland in die Bundesrepublik ...

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