Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG München Urteil vom 25.05.2011 - 1 K 4079/09 (veröffentlicht am 10.04.2012)

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Nur gelegentliche Vermietungsanzeigen bei langjährigem Leerstand einer möblierten Wohnung kein ausreichender Nachweis für eine ernsthafte Vermietungsabsicht

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung können nur dann als vorab entstandene Werbungskosten im Rahmen von Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst hat und später nicht wieder aufgibt. Ist die Absicht zur Fremdvermietung nicht anhand objektiver Umstände feststellbar oder besteht diesbezüglich Ungewissheit, entfällt der Werbungskostenabzug.

2. Die Schaltung von gelegentlichen Vermietungsanzeigen über mehrere Jahre ist für sich genommen jedenfalls im Fall eines langjährigen Leerstandes einer möblierten Wohnung dann nicht ausreichend, eine Vermietungsabsicht überzeugend darzulegen, wenn der Steuerpflichtige trotz des langjährigen Leerstandes auf seinen persönlichen Anforderungen hinsichtlich einer Vermietung beharrt (u. a. nur Vermietung in möbliertem Zustand, kein Akzeptieren einer unter der ortsüblichen Kaltmiete für unmöblierte Wohnungen liegenden Miete, Ablehnung bestimmter als ungeeignet erscheinender Mieter) und keine anderweitigen Maßnahmen zur Vermietung wie etwa die Beauftragung eines Maklers ergreift.

 

Normenkette

EStG 2002 § 9 Abs. 1 Sätze 1-2, § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 10 Abs. 1 Nr. 6, § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs. 1 S. 1 Nr. 6

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 11.12.2012; Aktenzeichen IX R 14/12)

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

 

Tatbestand

I.

Streitig ist, ob

  • in den Streitjahren 2004 bis 2006 die Aufwendungen des Klägers für seine leerstehenden Wohnungen im 1. Obergeschoss sowie im 2. Ober- bzw. Dachgeschoss seines Hauses in der … (Haus) als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sowie ob
  • im Streitjahr 2005 krankheitsbedingte (insbesondere Fahrt-)Kosten in Höhe von … EUR als außergewöhnliche Belastungen

steuerlich zu berücksichtigen sind.

Der Kläger ist Eigentümer des im Jahr 1983 bezugsfertig gewordenen Hauses, einem Zweifamilienhaus mit einer Wohn- und Nutzfläche von insgesamt 261 m² (vgl. den Tatbestand des rechtskräftigen Urteils des Senats vom 3. April 2009 1 K 68/09 zu den Streitjahren 1999 bis 2003 unter Bezugnahme auf die dem Gericht im Rahmen dieses Klageverfahrens 1 K 68/09 vorgelegte Einkommensteuerakte für das Jahr 1999 – Einkommensteuer-Akte 1999 –, Bl. 7), aufgeteilt in

  • eine Wohnung im Erdgeschoss mit 59 m² (vgl. Einkommensteuer-Akte 1999, Bl. 7; nach den Angaben des Klägers in den Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre mit 58 m², vgl. etwa Einkommensteuerakte 2004, Bl. 7),
  • eine Wohnung im 1. Obergeschoss mit 70 m² sowie
  • einem Zimmer mit Bad im Dachgeschoss mit circa 60 m² (vgl. Aktenvermerk des Finanzamtes vom 8. Februar 2006, Einkommensteuerakte 1999, Bl. 30).

Die Wohnung im Erdgeschoss des Hauses nutzt der Kläger selbst (eigengenutzte Wohnung). Die Wohnung im 1. Obergeschoss dieses Hauses (Wohnung) war nach seinen Angaben

  • bis zum August 1991 an einen fremden Dritten vermietet (erzielte Monatsmiete im Jahr 1990: … DM) und
  • seit September 1991 bis zum August 1997 an seine Mutter (M).

Seit dem Tod von M im Jahr 1997 steht die Wohnung leer. Das Zimmer im Dachgeschoss des Hauses (Zimmer) wurde seit Fertigstellung des Hauses nicht vermietet.

In seinen Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre 2004 (vom …), 2005 (vom …) und 2006 (vom …) machte der Kläger jeweils Verluste aus Vermietung und Verpachtung im Zusammenhang mit dem Haus geltend in Höhe von

  • … EUR für 2004 (unter erklärten Einnahmen in Höhe von 0 EUR),
  • … EUR für 2005 (unter erklärten Einnahmen in Höhe von 0 EUR) sowie in Höhe von
  • … EUR für 2006 (unter erklärten Einnahmen in Höhe von … EUR aufgrund einer entsprechenden „Erstattung Strom, Gas, Wasser”).

Hierzu gab der Kläger in seinen Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre jeweils an, dass „die Wohnung” nicht habe vermietet werden können. Ermittelt hatte er die genannten Verluste aus Vermietung und Verpachtung mit diesen Steuererklärungen jeweils beigefügten handschriftlichen Auflistungen, in denen er – soweit nachvollziehbar – jeweils

  • die „der Vermietung zuordenbaren” Aufwendungen einschließlich

    • ○ eines Abschreibungsbetrages in Höhe von jährlich … EUR für eine in der Wohnung installierte Einbauküche sowie
    • ○ von Steuerberatungskosten in Höhe von (vgl. hierzu Schriftsatz des Klägers vom …, Finanzgerichts-Akte, Bl. 16)

      • ▪ … EUR im Veranlagungszeitraum 2004,
      • ▪ … EUR im Veranlagungszeitraum 2005 und in Höhe von
      • ▪ … EUR im Veranlagungszeitraum 2006
  • zuzüglich von 77,4 % (dem Anteil der nicht der privat genutzten Wohn- und Nutzfläche des Hauses an dessen Gesamtfläche) der nicht „der Vermietung” oder der eigengenutzten Wohnung zuordenbaren Aufwendungen für das Haus

als entsprechende Werbungskosten angesetzt hatte.

In seiner Einkommensteuererklärung für 2005 erklärte der Kläger außerdem u.a. k...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    217
  • Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung
    156
  • Pflegekosten / 2 Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
    131
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    124
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    124
  • Ehescheidung: Scheidungsfolgenvereinbarung / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims
    121
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    119
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 8 Hinzurechnungen / 8.4 Umfang der Hinzurechnung
    118
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    116
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    115
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners
    111
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    107
  • Kündigung und Niederlegung von Mandaten in der Steuerber ... / 5.3 Wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung zur Unzeit
    105
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 7 Gewerbeertrag / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen
    100
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    99
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 2 Ausschluss bei steuerfreien Umsätzen
    97
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    93
  • Änderungsvorschriften / 3.3 Änderung wegen neuer Tatsachen und Beweismittel
    91
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    90
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    89
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
FG Düsseldorf: Einkunftserzielungsabsicht bei unüberschaubarer Dauer einer Sanierung
Fassade Sanierung Haus Gerüst Handwerker
Bild: Pixabay

Das FG Düsseldorf hat zur Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand eines Mietobjekts und einer Renovierung über den Zeitraum von mehr als 10 Jahren entschieden.


Steuern sparen: Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2024
Anleitung zur Einkommensteuererklaerung 2024
Bild: Haufe Shop

Diese Anleitung bietet Ihnen zuverlässige Erläuterungen zu den Vordrucken und viele Hinweise auf legale Steuersparmöglichkeiten, damit Sie die gesetzlich vorgesehenen Abzugsmöglichkeiten voll ausschöpfen können.


FG München 1 K 845/09
FG München 1 K 845/09

  Entscheidungsstichwort (Thema) Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung des Sonderausgabenabzugs privater Steuerberatungskosten. Nachweis der Vermietungsabsicht bei Leerstand  Leitsatz (redaktionell) 1. Die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs für nicht den ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren