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FG Hamburg Beschluss vom 28.06.1995 - IV 165/95

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Nachgehend

BFH (Beschluss vom 22.08.1995; Aktenzeichen VII B 153-154/95, VII B 167/95, VII B 172/95)

 

Tenor

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, je … t Drittlands-Bananen mit Herkunft aus …, die am … mit dem Dampfer „…”, am … mit dem Dampfer „…”, am … mit dem Dampfer „…”, am … mit dem Dampfer „…”, am … mit dem Dampfer „…” und am … mit dem Dampfer „…” im … Hafen anlanden, ohne Vorlage von Lizenzen zum Zollsatz von 75 ECU/to auf Antrag der Antragstellerin zum freien Verkehr abzufertigen.

2. Die einstweilige Anordnung ist befristet bis zum Abschluß des Hauptsacheverfahrens, längstens bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über die ihm vom Finanzgericht Hamburg im Verfahren IV 119/95 H vorgelegten Fragen.

3. Im übrigen wird das Verfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Vorlagefragen gemäß vorstehender Ziff. 2 ausgesetzt.

 

Tatbestand

I.

Der Senat hat mit Beschluß vom 19. Mai 1995 (berichtigt durch Beschluß vom 22. Mai 1995), mit Beschluß vom 8. Juni 1995 und mit Beschluß vom 21. Juni 1995 der Antragstellerin vorläufigen Rechtsschutz gewährt und dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, bestimmte Mengen von Drittlandsbananen ohne Vorlage von Lizenzen zum Zollsatz von 75 ECU/to auf Antrag der Antragstellerin zum freien Verkehr abzufertigen.

Die Antragstellerin begehrt nunmehr, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, weitere … to Drittlandsbananen ohne Vorlage von Lizenzen zum Zollsatz von 75 ECU/to zum freien Verkehr abzufertigen. Zur Begründung ihres Begehrens weist sie u.a. darauf hin, daß sie ohne die beantragte einstweilige Anordnung kurzfristig ihre Zahlungen einstellen müsse. Durch die Auswirkungen der Bananenmarktordnung sei im Jahre 1995 bis zum 30....

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    BFH VII B 153-154/95, VII B 167/95, VII B 172/95
    BFH VII B 153-154/95, VII B 167/95, VII B 172/95

      Entscheidungsstichwort (Thema) (Einstweilige Anordnung unter Vorgriff auf Hauptsache - keine Regelungsanordnung zur Unterbindung der Abgabenfestsetzung, Vorrang der Aussetzung der Vollziehung - Zulassung einer Beschwerde - Streitwert im Verfahren der ...

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