Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 24.06.1988 - VI R 88/88 (NV)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Deutung eines Schriftsatzes als Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde

 

Leitsatz (NV)

Eine Revision und keine Nichtzulassungsbeschwerde ist gegeben, wenn der Prozeßbevollmächtigte des Klägers den Schriftsatz ausdrücklich als Revision bezeichnet, die Beteiligten als Revisionskläger und Revisionsbeklagte benannt und sich revisionsrechtlich mit dem Urteil des FG auseinandergesetzt hat.

 

Normenkette

FGO §§ 115-116; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5

 

Verfahrensgang

FG Köln

 

Tatbestand

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) haben gegen den Einkommensteuerbescheid 1985 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 11. September 1986 Klage erhoben.

Das Finanzgericht (FG) hat die Klage als unzulässig abgewiesen.

Gegen diese Entscheidung wenden sich die Kläger mit Schriftsatz vom 2. März 1988. Die Kläger beantragten in diesem Schriftsatz:

,,1. Die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen;

2. den Einkommensteuerbescheid 1985 vom 22. Mai 1986, die Einspruchsentscheidung des Finanzamts G vom 11. September 1986 und das Urteil des Finanzgerichts vom 3. Februar 1988 ersatzlos aufzuheben;3. dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen."

Das Finanzamt hat das Schreiben der Kläger vom 2. März 1988 als Nichtzulassungsbeschwerde angesehen. Es beantragt, die Beschwerde als unbegründet zurückzuweisen.

Der Senat wertet den Schriftsatz der Kläger vom 2. März 1988 als Revision und als Nichtzulassungsbeschwerde.

 

Entscheidungsgründe

Eine Revision liegt vor, weil der Prozeßbevollmächtigte des Klägers, ein Steuerberater, diesen Schriftsatz ausdrücklich als Revision bezeichnet und die Beteiligten als Kläger und Revisionskläger bzw. Beklagten und Revisionsbeklagten benannt hat. In der anschließenden Begründung hat der Prozeßbevollmächtigte sich revisionsrechtlich mit dem Urteil des FG auseinandergesetzt. Er hat einerseits gerügt, es liege ein Verfahrensmangel vor, weil das FG anläßlich der mündlichen Verhandlung am 3. Februar 1988 mit ihm seine Büroorganisation nicht umfassend erörtert habe. Er hat andererseits darauf hingewiesen, das FG sei in seinem Urteil von der nicht bewiesenen Behauptung ausgegangen, im Büro des Prozeßbevollmächtigten fehle eine dem Fristenkontrollbuch vergleichbare Einrichtung. Ein Verfahrensmangel ist insoweit vom Prozeßbevollmächtigten nicht geltend gemacht worden.

Im Hinblick auf den im Schriftsatz vom 2. März 1988 gestellten Antrag, die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zu- zulassen, liegt auch eine Nichtzulassungsbeschwerde vor. Sie läuft beim Senat unter Az. VI B 44/88.

Die von den Klägern im Schriftsatz vom 2. März 1988 eingelegte Revision ist unzulässig.

Nach Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs findet abweichend von § 115 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Revision nur statt, wenn das FG oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Bundesfinanzhof sie zugelassen hat. Im übrigen ist nach § 116 FGO die Revision nur zulässig, wenn die dort genannten wesentlichen Mängel des Verfahrens gerügt werden. Hierauf wurden die Kläger in der dem Urteil des FG beigefügten Rechtsmittelbelehrung zu 1. ausdrücklich hingewiesen.

Die vorgenannten Voraussetzungen sind im Streitfall nicht erfüllt. Das FG hat die Revision nicht zugelassen. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung wurde vom Senat durch Beschluß vom 24. Juni 1988 VI B 44/88 als unbegründet zurückgewiesen. Die von den Klägern erhobene Aufklärungsrüge stellt keinen wesentlichen Mangel des Verfahrens i. S. d. § 116 FGO dar.

 

Fundstellen

Haufe-Index 415863

BFH/NV 1989, 186

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • IFRS 09 - Finanzinstrumente / Transaktionskosten
      5
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4 Inhalte der einzelnen Posten des Umsatzkostenverfahrens
      2
    • IAS 07 - Kapitalflussrechnung / ZINSEN UND DIVIDENDEN
      2
    • IAS 38 - Immaterielle Vermögenswerte / Entwicklungsphase
      1
    • IFRS 09 - Finanzinstrumente / 4.3 EINGEBETTETE DERIVATE
      1
    • IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden / Rückkaufvereinbarungen
      1
    • Aktuelle Empfehlungen der Redaktion
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Inhalte des Konzernanhangs (Abs. 1 Sätze 1 und 2)
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2 Verantwortlichkeit des Prüfers
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
      0
    • Beteiligungen nach HGB, EStG und IFRS / 1.4 Abgrenzung zu Beteiligungen an "verbundenen Unternehmen"
      0
    • Beteiligungen nach HGB, EStG und IFRS / 7.3 Bewertung
      0
    • Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2018 / Zu § 10b EStG
      0
    • Einkommensteuer-Richtlinien, Anhang zum amtlichen Handbu ... / Anhang 19 Kapitalvermögen (Abgeltungsteuer)
      0
    • Frotscher/Geurts, EStG § 17 Veräußerung von Anteilen an ... / 3.2.4.3 Nachträgliche Anschaffungskosten (S. 3)
      0
    • Frotscher/Geurts, EStG § 2 Umfang der Besteuerung, Begri ... / 3 Einkommensteuerobjekt und Bemessungsgrundlage
      0
    • Frotscher/Geurts, EStG § 20 Kapitalvermögen / 10.1.2.3 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG
      0
    • Frotscher/Geurts, EStG § 34c Steuerermäßigung bei auslän ... / 1.2 Systematische Stellung
      0
    • Frotscher/Geurts, EStG § 36 Entstehung und Tilgung der E ... / 10.2 Bei der Veranlagung erfasste Einkünfte
      0
    • Frotscher/Geurts, EStG § 43 Kapitalerträge mit Steuerabzug / 3.20.2 Steuerabzug vom Kapitalertrag
      0
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Das Standardwerk zur Bilanzierung: Bilanztraining
    Bilanztraining
    Bild: Haufe Shop

    Hier eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an, die Sie zum Erstellen und Verstehen eines Abschlusses brauchen. Außerdem zeigt das Buch die  Grundlagen der Lageberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung auf.


    Finanzgerichtsordnung / § 115 [Zulassung der Revision]
    Finanzgerichtsordnung / § 115 [Zulassung der Revision]

      (1) Gegen das Urteil des Finanzgerichts (§ 36 Nr. 1) steht den Beteiligten die Revision an den Bundesfinanzhof zu, wenn das Finanzgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Bundesfinanzhof sie zugelassen hat.  (2) Die Revision ist nur ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren