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zfs 3/2018, Einheitlicher Schmerzensgeldanspruch bei mehreren Behandlungsfehlern im Rahmen einer Operation

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BGB § 253 § 280 § 823 Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2 § 520 Abs. 2

Leitsatz

1. Der Schmerzensgeldanspruch, den ein Patient auf verschiedene, den Ärzten im Rahmen derselben Operation und der damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Nachbehandlung unterlaufene Behandlungsfehler stützt, begründet einen einzigen, alle Behandlungsfehler umfassenden Streitgegenstand.

2. Mehrere Behandlungsfehler, die den Ärzten im Rahmen derselben Operation unterlaufen sind, begründen einen einheitlichen Schmerzensgeldanspruch, dessen Höhe aufgrund einer ganzheitlichen Betrachtung der den Schadensfall prägenden Umstände zu bemessen ist. Der Schmerzensgeldanspruch kann nicht in Teilbeträge zum Ausgleich einzelner im Rahmen eines einheitlichen Behandlungsgeschehens unterlaufener Behandlungsfehler aufgespalten werden.

BGH, Urt. v. 14.3.2017 – VI ZR 605/15

Sachverhalt

Die Kl. hat die Bekl. wegen von ihr angenommenen Behandlungsfehlern auf Ersatz materieller und immaterieller Schäden in Anspruch genommen. Die Kl. hatte sich nach Feststellung eines zystischen Adnexprozesses, der zu Beschwerden im Unterbauch geführt hatte, zur operativen Entfernung der Zyste in die Klinik der Bekl. begeben. Bei der Operation wurden erhebliche Verwachsungen im gesamten Bauchraum festgestellt. Nach Abschluss der Operationserweiterung durch Öffnung der Bauchhöhle traten zunächst konservativ behandelte Beschwerden auf. Schließlich musste ein weiterer operativer Eingriff durchgeführt werden. Die Kl. hat zur Begründung ihrer Ansprüche vier von ihr angenommene Behandlungsfehler angeführt: zunächst sei die Lösung, der Adhäsionen durch eine Operation fehlerhaft gewesen. Die Versorgung des dabei entstandenen Serosadefekts des Dünndarms, einer Hautentzündung der Innenhaut, sei nicht ordnungsgemäß behandelt worden. Weiterhin sei die zunächst konservative...

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