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zfs 03/2026, Reparatur mit gebrauchten Ersatzteilen - rechtlich zulässig, ökologisch geboten, aber zum Nachteil des Verbrauchers?

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Die Diskussion um die rechtliche Zulässigkeit einer Reparatur mit gebrauchten Ersatzteilen hat seit dem Vorstoß der Allianz im letzten Jahr erheblich an Dynamik gewonnen. Angesichts ambitionierter Klimaziele, steigender Reparaturkosten und langer Lieferzeiten für Ersatzteile stellt sich die Frage (erneut), ob die Verwendung gebrauchter Ersatzteile rechtlich zulässig ist und welche Konsequenzen dies für Verbraucher hat.

Im Kaskofall sind die erforderlichen Reparaturkosten zu erstatten, A.2.5.2.3 AKB 2015. Derzeit wird der Verbraucher wohl noch davon ausgehen, dass dies die Kosten von Neuteilen sind.

Im Haftpflichtfall ist der Geschädigte ist so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde. Der Einsatz gleichwertiger und gleichartiger Gebrauchtteile dürfte daher dem gesetzlichen Leitbild sogar eher entsprechen als die Verwendung von Neuteilen.

Diese rechtliche Ausgangslage gewinnt unter Berücksichtigung ökologischer Erwägungen zusätzliche Bedeutung. Die Herstellung neuer Ersatzteile soll nach Studien der Allianz regelmäßig mit einem erheblich höheren Ressourcenverbrauch und höheren CO2-Emissionen verbunden sein als die Wiederverwendung gebrauchter Teile.

Gleichwohl wäre es zu kurz gegriffen, die Reparatur mit gebrauchten Ersatzteilen ausschließlich als ökologischen Fortschritt zu feiern. Für Geschädigte können sich daraus erhebliche praktische und rechtliche Folgen ergeben. Nicht selten besteht die Sorge, dass der Einsatz gebrauchter Teile zu einer Wertminderung, zu einer verkürzten Lebensdauer oder zu Problemen bei Garantie- und Gewährleistungsansprüchen führt. Auch psychologische Faktoren spielen eine Rolle: Viele Geschädigte empfinden eine Reparatur mit Gebrauchtteilen als "minderwertig", selbst wenn objektiv keine technischen Nachteile bestehen.

Die Reparatur mi...

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