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zfs 02/2026, Der Kratzer durch den Einkaufswagen - ein V ... / IX. Meinung des Verfassers

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Ein nicht geringer Teil in der Strafgerichtsbarkeit geht für die genannten Fälle von einem Verkehrsunfall aus. Die typischen Gefahren, die mit dem Verkehr auf Parkplätzen in Verbindung gebracht werden müssen, sind die Wege mit dem Einkaufswagen zum Einkauf und – viel gefährlicher – auch wieder zurück. Der Einkaufswagen ist nach dem Einkauf schwerer und häufig schwieriger zu handhaben. Auch ist auf andere Fahrzeugführer zu achten, die nicht immer im Sinne der Rechtsprechung mit Schrittgeschwindigkeit auf solchen Parkplätzen unterwegs sind.[49] Weiterhin sind die Fahrzeuge häufig so eng geparkt, dass zusätzliche Gefahren bestehen. Wenn auf dem Weg vom Einkauf zum Kfz ein Kratzer an geparkten Fahrzeugen entsteht, weil man zu dicht vorbei ging oder der Wagen nicht korrekt bewegt wurde, ist dies ein Unfall, verursacht durch einen Fußgänger.

Der Verfasser nähert sich einer möglichen Einordnung auch über die StVO. Was sind die typischen Gefahren des Straßenverkehrs? Wie soll diesen Gefahren begegnet werden? Was ist Sinn und Zweck der StVO? Freymann[50] stellt fest: "Von seinen Anfängen als polizeirechtliches Instrument zum Schutz der Allgemeinheit vor den vom Kraftfahrzeugverkehr ausgehenden Gefahren hat sich das Straßenverkehrsrecht heute zu einem umfassenden ordnungsrechtlichen Regelungswerk entwickelt. Dessen Ziel ist es wie ehedem, die Teilnahme am Straßenverkehr zu gewährleisten, indem es den typischen Gefahren, Behinderungen und Belästigungen entgegenwirkt, die mit der Straßenbenutzung unter den Bedingungen des modernen Verkehrs verbunden sind. Dazu bestimmt es die (polizeilichen) Anforderungen, die an den Verkehr und an die Verkehrsteilnehmer, aber auch an Außenstehende gestellt werden, um Gefahren von anderen Verkehrsteilnehmern oder Dritten abzuwenden und den optimalen ...

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