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ZErb 12/2008, Die Vollmacht nach dem Erbfall / I. Einleitung

Dr. Dietmar Kurze
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1. Begriffe

Eine Vollmacht, die zu Lebzeiten des Vollmachtgebers und auch danach wirken soll, wird "transmortale Vollmacht" ("Vollmacht über den Tod hinaus"[2]) genannt.[3] In der Praxis sind regelmäßig Vorsorge- oder Bankvollmachten relevant.[4]

Der Erblasser kann aber auch eine Vollmacht mit Wirkung ab dem Todesfall erteilen.[5] Diese wird "postmortale Vollmacht" ("Vollmacht auf den Todesfall"[6]) genannt.[7] Die Begriffe werden oft nicht scharf getrennt. Transmortale Vollmachten werden häufig auch als "postmortal" bezeichnet. Dies ist zwar nicht völlig verfehlt, da die transmortale Vollmacht auch nach dem Tod wirken soll. Unpräzise ist es dennoch.

Auch die "echte" postmortale Vollmacht ist lediglich eine Ermächtigung. Eine Anweisung, ein Auftrag – etwa eine Schenkung zu vollziehen – müssen separat erteilt werden.[8]

[2] Heiko Tschauner, Die postmortale Vollmacht, 2000, S. 1.
[3] Andreas Trapp, Die post- und transmortale Vollmacht zum Vollzug lebzeitiger Zuwendungen, ZEV 1995, S. 314–319, 315.
[4] Malte Ivo, Die Legitimation des Erben ohne Erbschein, ZErb 2006, S. 7–11, 9.
[5] Urteil des RG vom 6.10.1926, –V 108/26–, RGZ 114, S. 351–354, 354; Trapp, Vollmacht, ZEV 1995, S. 314–319; Palandt/Edenhofer, 67. Auflage 2008, Einf v § 2197 BGB Rn 9.
[6] Tschauner, Die postmortale Vollmacht (2000), S. 1.
[7] MüKo/Schramm, 5. Auflage 2006, § 168 BGB Rn 30.
[8] Urteil des BGH vom 23.2.1983, –IV a ZR 186/81–, BGHZ 87, S. 19–26 = NJW 1983, S. 1487–1489; Urteil des OLG Köln vom 29.6.1988, 13 U 17/88, ZIP 1988, S. 1203–1204; Palandt/Edenhofer (2008), Einf v § 2197 Rn 9.

2. Vorteile der Vollmacht für die Erben

Eine Vollmacht kann für die Erben in vielerlei Hinsicht nützlich sein. Regelmäßig muss kein Erbschein beantragt und bezahlt werden.[9] Die (Not-)Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses werden wesentlich beschleunigt bzw. sogar erst ermög...

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