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ZAP 8/2025, Rechtsprechungs- und Literaturübersicht zum Wohnraummietrecht – 2. Halbjahr 2024

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I. Einleitung

Der Berichtszeitraum wurde geprägt durch das Ende der Ampelkoalition. Davon war auch das Mietrecht betroffen, da bis zu dem Zeitpunkt nur ein kleiner Teil der im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen des Mietrechts umgesetzt worden war. Das betrifft vor allem die Verlängerung der sog. Mietpreisbremse und die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Schonfristzahlung auf die – hilfsweise – erklärte ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Zwar hat der Interimsjustizminister ganz kurzfristig noch entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt, was jedoch unter der Rubrik Wahlkampfgetöse zu verbuchen war, weil absehbar war, dass eine Verabschiedung in der abrupt endenden Legislaturperiode nicht mehr erfolgen wird. Das war wahrscheinlich auch gut so, da eine ernsthafte Beratung der Entwürfe unter Einbeziehung der Praxis nicht hätte erfolgen können. Ebenso auf der Strecke geblieben ist die Anhebung der Streitwertgrenze für die Zuständigkeit der Amtsgerichte von 5.000 EUR auf 8.000 EUR, was zumindest für das Wohnraummietrecht aber wegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte keine große Bedeutung hat. Kleinere Gewerberaummietsachen könnten in Zukunft ggf. aber beim AG starten.

Ins Bundesgesetzblatt geschafft hatte es aber noch das Bürokratieabbaugesetz IV mit den Änderungen bei der Belegeinsicht im Betriebskostenrecht, dem Fortsetzungsverlangen des Mieters wegen eines Härtefalls und vor allem der Ablösung der Schriftform für langfristige Gewerberaummietverträge durch die Textform. Gerade letzteres wird in der Praxis noch einige Zeit Probleme bereiten, weil die Textform bisher nicht für Vertragsschlüsse, sondern nur für einseitige Erklärungen vorgesehen war (vgl. Artz/Brinkmann, NJW 2025, 1; Horst, ZMR 2025, 93). Hier wurden unnötigerweise wahrscheinlich für einige Zeit ...

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