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ZAP 8/2023, Reverse-Mentoring in der Anwaltskanzlei – eine gute Idee?

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Bei einem immer stärker spürbaren Fachkräftemangel wird es wichtig sein, seine bestehenden Ressourcen im Unternehmen zu kennen und effizient einzusetzen. Gerade in einem Zeitalter, in dem die Digitalisierung immer mehr in den Vordergrund tritt, stellt sich die Frage, ob das Prinzip „Jung lernt von Alt” noch so zielführend ist, oder ob das altbekannte und vielfach im Bereich der Vermittlung von Fachwissen gut funktionierende System nicht neu betrachtet und durchlässiger gestaltet werden sollte. „Reverse Mentoring” dreht das bekannte Prinzip um: Die Älteren und/oder hierarchisch höhergestellten Kollegen lernen von den Jüngeren. Der Begriff „lebenslanges Lernen” sollte in der Kanzlei im Vordergrund stehen und von allen mitgetragen werden. Dabei ist es zunächst unerheblich, wer am Ende von wem lernt. Wird dieser Gedanke von allen Kanzleimitgliedern positiv mitgetragen, kommt es dementsprechend nicht auf das Alter des jeweils Vermittelnden oder seinem hierarchischen Platz in der Kanzlei an.

Und warum ist das für den immer digitaler werdenden Kanzleialltag so wichtig? Ganz einfach, weil sich fachliche und digitale Themen immer stärker miteinander verweben. Ein regelmäßiger und gut organisierter Austausch über in der Kanzlei anstehende Themen – wie z.B. den Einsatz von verschiedenen Softwareprogrammen, aber auch über altbewährte Themen (wie z.B. die effiziente Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) – führt dabei zu einem verstärkten Wissens- und Erfahrungsaustausch und überbrückt zugleich Generations- und Hierarchiegrenzen. Im Austausch über die Sachthemen werden Hemmschwellen zwischen den Generationen leichter abgebaut und im besten Fall wird die gegenseitige Wertschätzung und Akzeptanz erhöht. Neben dem Lernprozess über die Sachthemen profitiert die ältere Generation v...

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