Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

ZAP 6/2022, Anwaltsmagazin / 10 Zu guter Letzt: Wie viele Gesetze gibt es in Deutschland?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Diese Frage, die sich bestimmt jede Juristin/jeder Jurist schon einmal gestellt hat, wurde jetzt überraschend von der Bundesregierung beantwortet. Anlass war eine parlamentarische Anfrage von Abgeordneten, die vor dem Hintergrund des seit Jahren angekündigten Bürokratieabbaus wissen wollten, wie viele Normen in Deutschland eigentlich gelten.

Zur Beantwortung dieser Frage schaute die Regierung in die sog. Bundesrechtsdatenbank, die beim Bundesjustizministerium geführt wird. Diese wies Anfang 2022 insgesamt 1.773 Gesetze mit 50.738 Einzelnormen aus. Hinzu kommen 2.795 Rechtsverordnungen, die ihrerseits insgesamt 42.590 Einzelnormen beinhalten (vgl. BT-Drucks 20/721). Die Normen des Landesrechts sowie auch des Völkerrechts, die unmittelbar in Deutschland gelten, sind in diesen Zahlen noch nicht enthalten; wie viele es davon gibt, geht aus dem Bericht der Bundesregierung nicht hervor.

Was den vielbeschworenen Bürokratieabbau anbelangt, so lässt sich aus den Aufstellungen der Bundesrechtsdatenbank wenig Hoffnung schöpfen: Allein in der letzten Legislaturperiode kamen auf 59 gestrichene Gesetze 134 neue Gesetze, die in Kraft getreten sind. Ähnlich sieht es bei den Rechtsverordnungen aus: Auf 398 außer Kraft getretene Verordnungen kamen 494 neue. So verwundert es auch nicht, dass die Zahl der Normen trotz aller Beteuerungen zu einer "Verminderung der Regeldichte" in den letzten rund zehn Jahren ständig zugenommen hat: 2010 galten in Deutschland noch 1.668 Gesetze mit 43.085 Einzelnormen und 2.655 Rechtsverordnungen mit 36.850 Einzelnormen.

[Quelle: Bundesregierung]

 

Hinweis:

Ihre Fragen zur aktiven Nutzungspflicht desâEUR™beA:

Wir haben Sie, liebe Leserschaft, gebeten, Ihre dringendsten Fragen zum beA an unsere Expertin Ilona Cosack zu stellen. Wir bedanken uns für Ihre zahlreichen ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.362
  • Altersrente (für langjährig Versicherte) / 2.2 Vertrauensschutz
    1.022
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    888
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    816
  • Jubiläumszuwendung
    786
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    776
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    733
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    727
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    702
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    699
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    693
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    675
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    661
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    652
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    642
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    637
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    624
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    615
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    608
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    607
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Praxishandbuch Unternehmenskäufe
Praxishandbuch Unternehmenskauf
Bild: Haufe Shop

Praxishandbuch für die erfolgreiche Gestaltung von Unternehmenstransaktionen mit rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen. Es bietet zudem praxisnahe Beispiele und hilfreiche Materialien wie Vertragsmuster. Damit liefert es konkrete Lösungen für die Herausforderungen bei Unternehmenskäufen und unterstützt Anwender:innen bei der effizienten Umsetzung ihrer Projekte.


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren